Anmelde-/Fileserver (Hardware) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-AFSe-036
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schaumbergstraße 14
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle des Zweckverbandes Berufsschule und Bildung in Stadt und Landkreis Hof
E-Mail:
Telefon: +49 9281570
Fax: +49 928157462
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-hof.de/dienstleistungen/zweckverband-berufsschule-und-bildung-in-stadt-und-landkreis-hof/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmelde-/Fileserver (Hardware)
Lieferung eines Anmelde-/Fileservers (Hardware),
Erweiterung des bestehenden HPE Serversystems am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land um einen leistungsfähigen Anmelde-/Fileserver.
weitere Anforderungen: siehe Vergabeunterlagen/Leistungsverzeichnis
Hof
Lieferung eines Anmelde-/Fileservers (Hardware), für das Berufliche Schulzentrum Hof - Stadt und Land
weitere technische Anforderungen: siehe Vergabeunterlagen/Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Ausschreibungs-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof
Submission über Vergabeplattform, Elektronische Öffnung Vergabesafe durch Mitarbeiter des Zweckverbandes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/