Neugestaltung Außenanlagen (BT A) - BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 621.24.5/201
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Herrenhof 1
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreishochbau
E-Mail:
Telefon: +49 9521/27-269
Fax: +49 9521/27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Außenanlagen (BT A) - BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Maßnahme: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Leistung: Neugestaltung Außenanlagen (BT A) - BA 3
Hofheimer Straße 14 - 16, 97437 Haßfurt
- ca. 300 lfm Betonkantensteine liefern und verlegen
- ca. 200 qm Betonpflaster liefern und verlegen
- ca. 180 qm Betonpflaster und Betonplatten (bauseits vorhanden) verlegen
- ca. 140 qm Asphaltfläche herstellen
- ca. 40 qm Wassergebundene Wegedecke herstellen
- ca. 15 lfm L-Steine (40 / 60 cm H) versetzen
- ca. 16 lfm Stabgitterzaun (180 cm H) liefern und montieren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
> Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt
> Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
> Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
> Erklärung über Registereintragungen: Eintragung im Berufsregister (Handwerkskammer) oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertage nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich bei: https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php bzw. liegt den Vergabeunterlagen bei.
Eine mögliche Nachforderung erfolgt anhand der gesetzlichen Bestimmungen.
Einschlägige Präqualifikation oder für nicht präqualifizierte Unternehmen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Einschlägige Präqualifikation oder für nicht präqualifizierte Unternehmen:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Erklärung des Bieters, dass dieser in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
Die Ausführungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die genauen Ausführungsbedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotseröffnung über Vergabeplattform.
Nur Vertreter des Auftraggebers, elektronisches Vergabeverfahren mittels Vergabeplattform evergabe-mainpost.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.