Facility Management, Unterhalts- sowie Glas-und Rahmenreinigung Finanzamt Nürnberg-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SHA000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hautz, Stephanie
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Facility Management, Unterhalts- sowie Glas-und Rahmenreinigung Finanzamt Nürnberg-Süd
Facility Management, Unterhalts- sowie Glas-und Rahmenreinigung für das Finanzamt Nürnberg-Süd
Facility Management FA Nürnberg-Süd
Facility Management FA Nürnberg-Süd
Der Vertrag tritt am 01.02.2024 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.01.2027. Er verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2029.
Unterhaltsreinigung FA Nürnberg-Süd
Unterhaltsreinigung FA Nürnberg-Süd
Der Vertrag tritt am 01.02.2024 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.01.2027. Er verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2029.
Grundfläche: ca. 15.087,89 qm
Jahresreinigungsfläche: ca. 2.041.919,96 qm
Glas- und Rahmenreinigung FA Nürnberg-Süd
Glas- und Rahmenreinigung FA Nürnberg-Süd
Der Vertrag tritt am 01.02.2024 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.01.2027. Er verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2029.
Grundfläche (Glas): ca. 3.352,51 qm
Jahresreinigungsfläche (Glas): ca. 6.705,02 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in der eVergabe.
Beschäftigungszahlen der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre.
Los 1 Facility Management:
Angabe von drei vergleichbaren Referenzen. Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Facility Management von Nichtwohngebäuden. Hierzu zählen u.a. Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten. Dabei ist es erforderlich, dass im Rahmen der Tätigkeiten auch Hausmeisterdienste, Reparaturen und Wartungen, Außenanlagenpflege sowie Winterdienste erbracht wurden.
Bei zwei der drei Referenzen muss im Bereich des Facility Managements jeweils ein jährlicher Auftragswert i.H.v. mindestens 100.000 € vorliegen.
Los 2 Unterhaltsreinigung:
Angabe von drei vergleichbaren Referenzen. Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung von Nichtwohngebäuden. Hierzu zählen u.a. Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten.
Bei zwei der drei Referenzen muss im Bereich der Unterhaltsreinigung jeweils eine Grundfläche in Höhe von mindestens 12.070 qm oder eine Jahresreinigungsfläche von mindestens 1.633.535 qm zugrunde liegen.
Unabhängig davon muss eine der drei angegebenen Referenzen bei einem öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Gebäudeinnenreinigung durchgeführt werden.
Um die Vergleichbarkeit der Referenzen zu gewährleisten, ist der Anteil der Fläche, der auf den Verwaltungsbereich entfällt, maßgeblich für die Erfüllung der Mindestanforderungen.
Los 3 Glas- und Rahmenreinigung:
Angabe von drei vergleichbaren Referenzen im Bereich Glasreinigung von Verwaltungsgebäuden oder gleichartigen Gebäudekomplexen.
Bei zwei der drei Referenzen muss im Bereich der Glasreinigung jeweils eine Glasfläche in Höhe von mindestens 2.682 qm oder eine Jahresreinigungsfläche (Glasreinigung) von mindestens 5.364 qm zugrunde liegen.
Fehlende bzw. unvollständige Angaben oder nicht vergleichbare Referenzen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
- Eigenerklärung
- Eigenerklärung RUS
- Erklärung Struktur Bieter
- Angaben zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister
- Scientology – Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter
Los 1:
Der AN ist verpflichtet, Versicherungen mit folgenden Mindestsummen für jeden Versicherungsfall abzuschließen und aufrecht zu erhalten:
- für Personenschäden für jede einzelne Person in Höhe von 5.000.000,00 €
- für Sachschäden in Höhe von 5.000.000,00 €
- für reine Vermögensschäden in Höhe von 5.000.000,00 €
- bei Schlüsselschäden in Höhe von 500.000,00 €
Das Bestehen des Versicherungsvertrages ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Los 2:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sein Personal eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Das Bestehen des Versicherungsvertrages ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Los 3:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sein Personal eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Das Bestehen des Versicherungsvertrages ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.