RV Apple Referenznummer der Bekanntmachung: 2241.4254.2023-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet IT-Vergabemanagement
E-Mail:
Fax: +49 8921081367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Apple
Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Produkten der Produktreihe Mac und iPad des Herstellers Apple (nachfolgend "Apple-Produkte") und weiteren Leistungen hierzu.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen (1) Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit Apple-Geräten versorgt.
Der Leistungsumfang setzt sich aus Folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG
• Veräußerung und Lieferung von Apple-Produkten inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör separat bestellbar ist)
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen)
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe auch http://www.mpg.de) sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Hamburg, Düsseldorf, Bonn, Heidelberg und Mülheim an der Ruhr.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Produkten der Produktreihe Mac und iPad des Herstellers Apple (nachfolgend "Apple-Produkte") und weiteren Leistungen hierzu. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen (1) Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") den Auftraggeber mit Apple-Geräten versorgt. Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage beigefügt. Der Leistungsumfang setzt sich aus Folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG • Veräußerung und Lieferung von Apple-Geräten inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör separat bestellbar ist) • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen) Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den RV-Partnern anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden 8 Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kapitel 5.3): • Geräteklasse 1: iPad • Geräteklasse 2: MacBook Air • Geräteklasse 3: MacBook Pro • Geräteklasse 4: iMac • Geräteklasse 5: Mac Mini • Geräteklasse 6: Mac Studio • Geräteklasse 7: Mac Pro • Geräteklasse 8: Studio Display Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Apple-Geräten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von Produkten anderer Hersteller (PC, Notebooks, Tablets, Monitore), da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind weiterhin die Apple-Produkte iPhones und Apple Watch. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Apple-Geräte und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop (vgl. Kapitel 5.2) des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen - soweit eine Individualisierung (z.B. eine individuelle Konfiguration eines Apple-Gerätes) technisch möglich ist -, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jeden angebotenen Apple-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.5) Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Apple-Geräten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör (z.B. Apple Pencil, Magic Keyboard, Magic Maus, Magic Trackpad, AirPods, Ladegeräte, Cases & Cover). Es müssen also Apple-Geräte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der obigen Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Apple-Geräte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Apple-Geräte und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Apple-Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Apple-Geräten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.2.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.8).
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Nach Vertragsbeginn soll eine Vorlaufzeit von sechs (6) Wochen folgen, in der die Anbindung an das eProcurement-System der MPG durchgeführt wird. Der beabsichtigte Leistungsbeginn und damit auch der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft des Online-Shops ist der 07.10.2023.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der ca. 6-wöchigen Vorlaufzeit zwecks Herstellung der Betriebsbereitschaft des Online-Shops.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen insgesamt auf ca. 4.000.000 € pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit insgesamt ca. 20 Mio. € (Schätzmenge/Schätzwert). Aus der RV können insgesamt höchstens 22 Mio. € über die maximale Vertragsdauer abgerufen werden (Höchstwert).
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Apple
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).