Landkreis Ebersberg: Lieferung Lehrerdienstgeräten II Referenznummer der Bekanntmachung: EBE-2023-EU01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eichthalstr. 5
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leiter des Sachgebiets Bildung und IT
E-Mail:
Telefon: +49 8092823333
Fax: +49 80928239333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-ebe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ebersberg: Lieferung Lehrerdienstgeräten II
Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von IT-Technik für Schulen im Landkreis Ebersberg.
Los 1 Laptops
Landkreis Ebersberg
Lieferung von Laptops
Lieferung nach Beauftragung so schnell wie möglich.
Los 2 Appelgeräte
Landkreis Ebersberg
Lieferung von Apple Geäten
Leistungszeiträume:
Nach Beauftragung so schnell wie möglich..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Laptops
Postanschrift: Traberhofstr. 12
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Appelgeräte
Postanschrift: Messerschmittstr. 20
Ort: Jettingen-Scheppach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.