Generalsanierung Landratsamt Cham BA1 | 1440 - Abbruch und Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 1440
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rachelstraße 6
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9971780
Fax: +49 997178399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Landratsamt Cham BA1 | 1440 - Abbruch und Schadstoffsanierung
Entkernung und Schadstoffsanierung eines bestehenden Landratsamtes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- 2.300 m² Asbesthaltige Spachtel, KMF-Dämmung und Gipskartonwand
- 60St Asbesthaltige Anlagenteile
- 1.050 m² KMF-Mineralfaserplatten entfernen
- 2.500 m² KMF-Deckendämmung entfernen
- 320 m² KMF-Dämmung unter Estrichplatten
- 110t Asbesthaltige Bauteile DK II
- Heizung und Rohrleitungen abbrechen und entsorgen
- Sanitäranlagen entsorgen
- 900 m ² PVC/Linoleum Bodenbelag abbrechen und entsorgen
- 2.500 m² Teppich Bodenbelag abbrechen und entsorgen
- 500 m² Gipskartondecke demontieren und entsorgen
- 1.950 m² Holzdecken demontieren und entsorgen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zu Berufsgenossenschaft und Berufsregister
Erklärung zu Umsatz, Insolvenz und Steuern
Erklärung zu Referenzen über gleichwertige Objekte innerhalb der letzten 3 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
ausschließlich elektronische Abgabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.