Begleitung, Beratung und Unterstützung vor und während des Vergabeverfahrens „Weiterentwicklung der Individualsoftware dabag“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000211
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hespeler, Michael
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung, Beratung und Unterstützung vor und während des Vergabeverfahrens „Weiterentwicklung der Individualsoftware dabag“
Der Auftraggeber benötigt Begleitung, Beratung und Unterstützung vor und während weiterer Vergabeverfahren zur „Fertigstellung der Individualsoftware dabag“ sowie die Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der dazu erforderlichen Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber benötigt Begleitung, Beratung und Unterstützung vor und während weiterer Vergabeverfahren zur „Fertigstellung der Individualsoftware dabag“ sowie die Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der dazu erforderlichen Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Begleitung, Beratung und Unterstützung vor und während des Vergabeverfahrens „Weiterentwicklung der Individualsoftware dabag“
Postanschrift: Einsteinstraße 20
Ort: Otootbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8960880
Fax: +49 8960884000
Internet-Adresse: https://www.iabg.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.