Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-BEK-2023-0002
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme
Gegenstand der Vergabe ist die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme.
Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ist die Anpassung und Erweiterung der verschiedenen Module (WAS, WUS, WOS, WVZ und WVP) der Anwendung elect und der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen.
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Wahlen und Abstimmungen in der Landeshauptstadt München (LHM) werden in den bestehenden Prozessen der Wahlvorbereitung und -abwicklung durch die IT unterstützt. Hierzu setzt die LHM das Produkt elect mit den Modulen Wahlabwicklung (WAS), Wahlunterstützung (WUS), Wahlorganisation (WOS), Wählerverzeichnis (WVZ) und Wahlvorschlagsportal (WVP) ein; das Wahlvorschlagsportal ist dabei keine eigenständige Komponente, sondern abhängig von WUS und wird damit als Teilkomponente von diesem eingestuft. Die Module WAS, WUS, WOS, WVP und WVZ werden auch als Wahlsysteme bezeichnet.
Gegenstand der Vergabe ist die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme mit einer Laufzeit von drei Jahren; optional: Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr.
Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ist die Anpassung und Erweiterung der verschiedenen Module (WAS, WUS, WOS, WVZ und WVP) der Anwendung elect und der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen.
Verlängerungsoption (1 Jahr) Softwareanpassungen auf Quellcodeebene
Verlängerungsoption (1 Jahr) Systemservice elect - Module WAS/WOS/WUS/WVP Verlängerungsoption (1 Jahr) Systemservice elect - Modul WVZ
Verlängerungsoption (1 Jahr) Unterstützungsleistungen - Beratung bei Anwendung, Konfiguration und Inbetriebnahme
Verlängerungsoption (1 Jahr) Unterstützungsleistungen - Support an Wahlwochenenden, Simulation
Verlängerungsoption (1 Jahr) Multiplikatorenschulung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die LHM beabsichtigt die Firma elect iT GmbH mit der Anpassung der Software nebst den damit verbundenen Pflege-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen zu beauftragen.
In Bayern werden seit 2022 auf kommunaler Ebene nur noch Elect-Produkte angeboten, da nur diese Produkte auf die spezifischen bayerischen Vorschriften ausgelegt sind.
Aufgrund der Tatsache, dass weitere Anbieter für eine Software, die die rechtlich komplexen Anforderungen des Wahlrechts in Bayern abdeckt, nicht am Markt vorhanden sind, muss der weitere Lifecycle (Wartung, Weiterentwicklung, Support) der in München eingesetzten Variante des Produktes elect gesichert werden um die Wahlen der Jahre 2023 - 2026, sowie mögliche Bürger- und Ratsbegehren, Bürgerentscheide und Volksbegehren, -entscheide nachhaltig zu sichern.
Softwareanpassungen, -erweiterungen, Fehlerkorrekturen sowie Aktualisierungen der Software können nur durch den Hersteller der Software erbracht werden, da dies Eingriffe in die Software selbst erfordert und damit die Kenntnis des Quellcodes voraussetzt. Ebenso können Schnittstellen in den Modulen aufgrund dessen nur durch den Hersteller erstellt werden. Auch unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass diese Tätigkeiten immer einen Eingriff in den Quellcode erfordern. Ein Eingriff in die Software selbst setzt die Kenntnis des Quellcodes voraus.
Das Recht am Quellcode für das Produkt liegt beim Hersteller, der elect iT GmbH. Eine Veröffentlichung/Weitergabe des Quellcodes ist nach Aussage des Herstellers nicht geplant. Daran scheitert auch die Möglichkeit der eigenständigen Weiterentwicklung der Software durch it@M.
Unterstützungsleistungen (Support am Wahlwochenende, Simulation, Beratung bei der Anwendung der Software, Unterstützung bei Konfiguration und Inbetriebnahme), Schulungen:
Grundsätzlich wäre es möglich, diesen Bereich auf einen in Bayern tätigen Dienstleister zu übertragen. Folgende Gründe sprechen jedoch dagegen:
- kein Knowhow an der in München eingesetzten technisch und in der Programmierung deutlich abweichenden Software der MUC-Version; da in Standardversion Prozesse/Programmteile fehlen, würde zusätzliches Wissen benötigt, das der Hersteller liefern müsste.
Anfragen, die über den Standardumfang hinausgehen, müssten mangels Knowhows und Berechtigungen an den Hersteller weitergeleitet werden
- keine Kenntnisse zu den in München bestehenden Schnittstellen. Der Hersteller hat sich diese Kenntnisse durch die Zusammenarbeit mit der LHM seit 2012 bereits angeeignet
- bisher kein Support über in Bayern tägige Dienstleister und auch bestätigt, dass bislang keine Vertragsgrundlage zwischen Hersteller und anderen Dienstleistern für derartiges Konstrukt vorliegt. Nach Information durch den Hersteller ist kein Vertrieb der MUC-Version durch Dritte vorgesehen
- Darüber hinaus:
•den an den Wahltagen dringend benötigten technischen bzw. fachlichen Support hochprioritär (z.B. auch durch Anwesenheit von IT-Spezialisten im Rechenzentrum bzw. bei der Wahlleitung im KVR) zu leisten, ist aus oben genannten Gründen nicht zu erwarten. Bei diesem elementarem und auch politischen Thema für eine Kommune ist dies schlichtweg nicht tragbar.
•Schulungen nur zur Standard-Version, was nicht ausreichend ist.
Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen im Sinne § 14 Abs. 6 VgV für den aufgeführten Leistungsgegenstand bestehen aus Sicht der LHM nicht. Lediglich die elect IT GmbH kann den Beschaffungsbedarf der LHM aus rechtlichen Gründen decken. Die einschlägigen Leistungen werden europaweit ausschließlich von der elect IT GmbH angeboten. Anderen Unternehmen ist es aus rechtlichen Gründen untersagt, diese Leistungen anzubieten.
Aufgrund der geschilderten Tatsachen liegen die Voraussetzungen der § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vor. Es wird daher beabsichtigt die Leistung ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb direkt an die Firma elect iT GmbH zu vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VGSt3-Z43-2023-0012; 2110000737
Postanschrift: Ringbahnstraße 16/18/20
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung angegebene Datum (Pflichtfeld mit dem Hinweis, dass das Datum vor dem aktuellen Datum liegen bzw. diesem entsprechen muss) entspricht dem Tag der (internen) Zuschlagsentscheidung, also dem Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber entschieden hat, diese Vergabe durchzuführen. Dies betrifft somit nicht den Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag wird zukünftig erst noch geschlossen werden bzw. der Zuschlag wird erst noch erteilt werden.
Abweichung von der Regelvergabe:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV zu beschaffen, da sowohl hinsichtlich des Produkts als auch hinsichtlich des Händlers ein Alleinstellungsmerkmal besteht.
Die Erläuterungen zum Alleinstellungsmerkmal sind dem Anhang D1 zu entnehmen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Das Ziel der losweisen Vergabe ist es insbesondere, die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) am Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Leistung wird vorliegend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV vergeben. Wie den Erläuterungen im Anhang D1 zu entnehmen ist, liegt sowohl ein rechtmäßiges Produkt- als auch ein Händleralleinstellungsmerkmal vor. Eine Losaufteilung ist schon aus diesem Grund nicht zielführend. Insofern erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren keine Aufteilung in Lose.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. USt
Schätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 8.160 Personenstunden für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren; 1760 Personenstunden für die optionale Verlängerung um 1 Jahr.
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Gem. § 31 Abs. 6 VgV darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers sind eingehalten, sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmales ist die Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gerechtfertigt.
Die Entscheidung, die Leistungen der Firma elect iT GmbH zu beschaffen, erfolgte aus sachlichen, nachvollziehbar objektiven und auftragsbezogenen Gründen sowie nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden (§ 135 Abs. 3 GWB).