Lieferung Wärmeübergabestationen Referenznummer der Bekanntmachung: 23_GUH_SektVO_02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofsweg 8
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://geothermie-unterhaching.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Wärmeübergabestationen
Lieferung Wärmeübergabestationen
Die Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG (GUH) ist eine Gesellschaft der Gemeinde Unterhaching. Die GUH ist ein Geothermieunternehmen, das über ein Fernwärmenetz die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Unterhaching zuverlässig mit ökologischer Wärme versorgt.
Um die Liegenschaften in Unterhaching mit Fernwärme zu versorgen, ist die Installation einer Wärmeübergabestation in den einzelnen Liegenschaften notwendig.
Die GUH hat auf dem Gemeindegebiet Unterhaching ein Fernwärmenetz mit dazugehörigen Wärmeübergabestationen gebaut. Für die Jahre 2024, ff. ist der Bau weiterer Hausanschlüsse geplant, sodass auch weitere Wärmeübergabestationen benötigt werden. Die GUH geht von einem jährlichen Bedarf an Wärmeübergabestationen von ca. 250 Stück aus. Diese Angabe dient lediglich der Information der interessierten Unter-nehmen, ohne dass sich hieraus eine Abnahmeverpflichtung der GUH ableiten lässt. Es werden auch keine Mindestabnahmemengen zugesagt.
Für die ca. 250 Wärmeübergabestationen ergibt sich voraussichtlich folgende Verteilung nach Art und Anschlussleistung der Stationen:
Kompakt-/ Modulstationen
- Kompaktstation 20 kW (ca. 32 %)
- Kompaktstation 30 kW (ca. 3 %)
- Kompaktstation 40 kW (ca. 4 %)
- Kompaktstationen 50 kW - 200 kW (ca. 4 %)
- Modulstation 250 kW - 1000 kW (ca. 4 %)
Kopfstationen
- Kopfstation 50 kW (4 x 16 kW) (ca. 3 %)
- Kopfstation 60 kW (5 x 16 kW) (ca. 3 %)
- Kopfstation 80 kW (6/7 x 16 kW) (2 %)
- Kopfstation 100 kW (8 x 16 kW) (ca. 3 %)
- Kopfstation 125 kW (10 x 16 kW) (< 1 %)
- Kopfstation 150 kW (10 x 16 kW) (< 1 %)
Unterstationen
- Unterstation 20 kW (ca. 40 %)
Der weitaus größte Teil der Wärmeübergabestationen dürfte sich im Bereich der Anschlussleistung von 20 kW bewegen. Die genaue Anzahl und Auslegung der zu liefernden Wärmeübergabestationen ist abhängig von den abgeschlossenen Netzanschlussverträgen und kann somit vorab nicht abschließend bestimmt werden.
Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Lieferleistungen enthalten die Vertragsunterlagen.
Folgende Betriebsdaten gelten für das Fernwärmenetz (Primärnetz):
- Vorlauftemperatur max.: 130°C
- Rücklauftemperatur: 60°C
- Nenndruckstufe: PN 25
Auslegung für die einzustellende Fernheizwassermenge (Sekundärnetz):
- Vorlauftemperatur 100°C
- Rücklauftemperatur 55° C
Die Laufzeit beträgt vier Jahre mit einseitiger Option des Auftraggebers, die Rahmenverträge insgesamt viermal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die zulässige maximale Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 8 Jahre.
Die im Rahmenvertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Lieferleistungen dienen der Umsetzung eines Ausbauvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm "Bundesförderung für effiziente Wärme-netze" (BEW) des BMWK beim BAFA beantragen wird.
Der Rahmenvertrag sowie die Einzelabrufe tritt/treten hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung "Vollausbau des Fernwärmenetzes, Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG" bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung).
Verlängerung gem. II.2.7) der Auftragsbekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen,
- wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB],
- Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Die Eignungskriterien sind vollständig in den Auftragsunterlagen aufgelistet.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Verpflichtungserklärung).
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2022, 2021, 2020) in EUR netto anzugeben. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 1,4 Mio. EUR gefordert.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Es gilt als Mindeststandard, dass der Bieter im Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils einen Jahresumsatz in Höhe von mindestens 1,4 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2022, 2021, 2020) erzielt hat. Als Tätigkeitsbereich des Auftrags gelten die Leistungen der Herstellung und Lieferung von Wärmeübergabestationen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden
Die Eignungskriterien sind vollständig in den Auftragsunterlagen aufgelistet.
Zusätzlich zum Angebot über die Vergabeplattform ist eine Wärmeübergabestation als Kompaktstation mit einer Anschlussleistung von 20 kW zur Bemusterung innerhalb der Angebotsfrist an die unter Ziff. 2 genannte Vergabestelle zu liefern. Die Bemusterung dient lediglich der Überprüfung der Erfüllung der technischen Anforderungen und wird nicht eigens gewertet (verifizierende Teststellung).
Es wird eine kurze Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft zu von ihm/ihr innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen der Herstellung und Lieferung von Wärmeübergabestationen verlangt. Die Referenzen sind entsprechend den Vorgaben des Formblattes gem. Anlage 10 darzustellen.
Anzugeben sind die Anzahl der hergestellten und gelieferten Stationen, die Art
der Wärmeübergabestationen (Kompaktstation / Kopfstation / Unterstation), die
Anschlussleistung, der Zeitraum der Leistungserbringung, der Auftragswert sowie
der Auftraggeber mit Benennung des zugehörigen Ansprechpartners und dessen
Kontaktdaten.
Es gilt als Mindeststandard, dass mindestens ein vergleichbarer Lieferleistungsauftrag in den vergangenen 3 Jahren durchgeführt wurde. Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit ist die Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands
unter Ziff. 1.2 dieser Vergabebedingungen. Eine Referenz ist dann vergleichbar,
wenn der Lieferleistungsauftrag nach Inhalt (für kompakte Wärmeübergabestationen in modularer Bauweise mit einer Anschlussleistung von 20 kW) und Umfang
vergleichbar ist mit dem zu vergebenden Auftrag.
Das Leistungsverzeichnis (Anlage 1.3) ist in vollem Umfang zu erfüllen und gilt insoweit insgesamt als Mindeststandard. Die Wärmeübergabestation wird im Rahmen einer verifizierenden Teststellung (siehe Ziffer 6.3 der Vergabebedingung) von der Auftraggeberin daraufhin geprüft, ob sie alle Vorgaben des Leistungsverzeichnisses der Auftraggeberin erfüllt.
Es gilt als Mindeststandard, dass mindestens ein vergleichbarer Lieferleistungsauftrag in den vergangenen 3 Jahren durchgeführt wurde. Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit ist die Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands
unter Ziff. 1.2 dieser Vergabebedingungen. Eine Referenz ist dann vergleichbar,
wenn der Lieferleistungsauftrag nach Inhalt (für kompakte Wärmeübergabestationen in modularer Bauweise mit einer Anschlussleistung von 20 kW) und Umfang
vergleichbar ist mit dem zu vergebenden Auftrag.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft die Auftraggeberin die Eignung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/Bietergemeinschaften.
Im Anschluss lädt die Auftraggeberin bei Bedarf zu technischen Aufklärungsgesprächen ein. Diese werden voraussichtlich zwischen dem 20. und 26. September 2023 stattfinden. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften werden gebeten, sich diesen Zeitraum vorzumerken.
Die technischen Aufklärungsgespräche dienen gegebenenfalls lediglich dazu, etwaige Unklarheiten im schriftlichen Angebot aufzuklären. Eine Verhandlung über den Auf-tragsgegenstand oder das Angebot des Bieters findet nicht statt! Zudem behält sich die Auftraggeberin vor, vorab schriftliche Fragen an den jeweiligen Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Angebot zu formulieren.
Jedes Aufklärungsgespräch wird protokolliert und von Auftraggeberin und Bieter bzw. die Bietergemeinschaft unterzeichnet.
Sofern erforderlich, wird die Auftraggeberin im Nachgang zu den Aufklärungsgesprä-chen weitere schriftliche Fragen stellen und/oder zu einem oder mehreren weiteren Aufklärungs¬gesprächen einladen.
Nach Abschluss der Aufklärungsgespräche wird die Auftraggeberin die Angebote werten und den Zuschlag erteilen.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag. Von Seiten der Auftraggeberin wird angestrebt, den Zuschlag spätestens im November 2023 zu erteilen.
gesamtschuldnerisch haftend
Siehe Auftrags-und Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.tender24.de) eingestellt.
Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht
erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Postanschrift: Bahnhofsweg 8
Ort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.geothermie-unterhaching.de