Brandschutzsanierung Wolf-Ferrari-Haus – Fachplanung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: BSW_7_742_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. Bautechnik
E-Mail:
Telefon: +49 8960808512
Fax: +49 896080825012
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ottobrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzsanierung Wolf-Ferrari-Haus – Fachplanung ELT
Auftragsgegenstand ist die Fachplanung ELT der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 für die Brandschutzsanierung des Wolf-Ferrari-Hauses in Ottobrunn. Die Leistungen für die Anlagengruppe 4 ist der HZ II zuzuordnen. Die Leistungen für die Anlagengruppe 5 ist der HZ III zuzuordnen.
Ottobrunn
Das Wolf-Ferrari-Haus wurde 1986 eröffnet und befindet sich im Ottobrunner Ortszentrum direkt am Rathausplatz. Als kommunaler Eigenbetrieb der Gemeinde Ottobrunn bietet es ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm mit Theater, Ausstellungen, Konzerten und Vorträgen. Im Haus befinden sich neben unterschiedlich großen Sälen und Räumlichkeiten für Veranstaltungen auch die Gemeindebibliothek, eine Kegelbahn, ein Schießstand, ein Kino, eine Diskothek sowie ein Restaurant.
Durch die Verwaltung wurden mit einem Architekten, mit Fachplanern für Technische Gebäudeausrüstung sowie mit einem Brandschutzsachverständigen Voruntersuchungen zum Brandschutz durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebäude im Wesentlichen der Baugenehmigung entspricht und Bestandsschutz genießt, dass jedoch Mängel behoben werden müssen.
Maßnahmen, die den Bestandsschutz in Frage stellen würden, wie z.B. Nutzungsänderungen gegenüber der Baugenehmigung oder eine grundlegende Erneuerung der Technischen Anlagen sind derzeit nicht vorgesehen.
Durch den Gemeinderat wurden folgende Ziele der Sanierung beschlossen: Sicherstellung des Personenschutzes im Brandfall, Verbesserung des Sachschutzes im Brandfall, soweit dies technisch-wirtschaftlich sinnvoll ist, Verzicht auf Umbauten und Modernisierungen, die den Bestandsschutz in Frage stellen könnten, als strikte Randbedingung.
Folgende Planungsansätze wurden im Zuge der Voruntersuchungen erkennbar: Bildung bzw. Wiederherstellung wirksamer Rauch- oder Brandabschnitte durch die Kommunwände zwischen den Bauabschnitten des Gebäudes, Installation einer neuen Brandmeldeanlage, Sanierung oder Erneuerung von Brandschutzklappen zur Verhinderung von Rauchausbreitung über die Lüftungsanlage sowie weitere bauliche Maßnahmen zur Rauch- oder Brandabschnittstrennung wie Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen, Brandschutzanstriche etc.
Im Fall von Eingriffen in das optische Erscheinungsbild (z.B. Aufputz-Verkabelung für die Brandmeldeanlage) ist zu prüfen, inwieweit die ursprünglichen beauftragten Architekten einzubinden sind.
Das Investitionsbudget für die Brandschutzsanierung des Wolf-Ferrari-Hauses beträgt für die Jahre 2023 bis 2026 insgesamt rund brutto EUR 5,7 Mio.
Die vollständigen Bestandsunterlagen des Gebäudekomplexes werden den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brandschutzsanierung Wolf-Ferrari-Haus – Fachplanung ELT
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 8921762914
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland