Wäschereidienstleistungen für die Unterkunfts-Dependance Günzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-23-18

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Schwaben
Postanschrift: Fronhof 10
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 892176-0
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/31bbd4cb-e353-4f2d-a632-0c43bd91e945
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wäschereidienstleistungen für die Unterkunfts-Dependance Günzburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-23-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme von Wäschereidienstleistungen (Bettwäsche, Schlafsäcke, Kopfkissen, Einziehdecken und Dusch-/Handtücher) in der Unterkunfts-Dependance für Asylbegehrende Maria-Merian-Str. 4, 89312 Günzburg mit bis zu 206 Plätzen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98300000 Diverse Dienstleistungen
98311000 Abholdienst für Wäsche
98311200 Betrieb von Wäschereien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE278 Günzburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Wäschereidienstleistung für die seit dem 01.08.2023 als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG für die Unterbringung von Asylbegehrenden betrieben Unterkunfts-Dependance, Maria-Merian-Str. 4 in 89312 Günzburg mit einer Kapazität von 206 Unterbringungsplätzen.

Die Wäsche (Schlafsäcke, Kissenbezüge, Spannbettlaken, Kopfkissen, Einziehdecken, Bettbezüge, Dusch-/Handtücher) wird vom Auftragnehmer einmal wöchentlich in der Einrichtung abgeholt, gereinigt und wieder angeliefert.

Die Dienstleistung für die Reinigung der Wäsche für grundsätzlich bis zu 206 Bewohner wird dabei entsprechend der Belegung der Einrichtung wöchentlich abgerufen. Die Anzahl der untergebrachten Personen und damit der anfallenden Wäsche ist abhängig von den Zugangszahlen im ANKER Schwaben und kann daher stark schwanken. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestmenge an Wäsche besteht nicht. In Ausnahmesituationen kann für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch die Wäsche von mehr als 206 Personen zu reinigen sein.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.07.2026 um 07:00 Uhr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Geben Sie folgende Eigenerklärung gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" unter Ziffer II,

Seite 3 von 12 mit den Angebotsunterlagen ab:

"Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen." ODER "Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung

in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung

nachweisen."

Zum Nachweis Ihrer Erklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer ODER ein anderweitiger sonstiger Nachweise einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

HINWEIS:

Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind!

* * * * *

III.1.2.1) Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):

Für die Kalenderjahre 2020, 2021, 2022 wird im Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils ein Mindestjahresumsatz i.H.v. 435.000,00 € netto gefordert. Erklären Sie sich mit Angebotsabgabe in der Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer III, Seite 4 von 12, daher zum Jahresumsatz in den betreffenden Kalenderjahren und legen das ausgefüllte Formular mit Angebotsabgabe vor.

Sofern Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.

* * * * *

III.1.2.2) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):

Spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. vorzuhalten mit den folgenden Mindestversicherungssummen:

• 2.500.000,- EUR für Personen- und Sachschäden (pauschal)

• 250.000,- EUR für Vermögensschäden, insbesondere auch nach gültigem Datenschutzrecht,

• 250.000,- EUR wegen Abhandenkommens von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern

• 250.000,- EUR wegen Abhandenkommens von Sachen und

• 2.500.000,- EUR für Umwelthaftpflichtschäden.

Die Versicherungshöhe muss für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme.

Mit den Angebotsunterlagen ist eine Eigenerklärung gemäß Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer III, Seite 5 von 12 zum gefordertem Versicherungsschutz abzugeben.

Sofern Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann, oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht, vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Aufgrund Unveränderlichkeit des Formblatts wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend geforderten Unterlagen ZWINGEND abzugeben sind!

* * * * *

III.1.3.1) Vorlage von mind. 3 geeigneten Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):

Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachte wesentliche Liefer- und Dienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen, vgl. Anlage „03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" Ziffer IV, Seite 6 von 12.

Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern

vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):

- Die Wäschereidienstleistung umfasst im Referenzzeitraum (12.10.2018 bis 11.10.2023) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten.

- Referenz umfasst Wäschereidienstleistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung, in welcher mind. 200 Personen untergebracht werden können.

Pro Referenz ist eine eigene Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen. In dieser ist jeweils

- die Leistung (insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen),

- der jährliche Auftragswert (netto),

- der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und

- der Auftraggeber

zu bezeichnen.

Es können auch mehr als die o. g. Anzahl an Referenzen angegeben werden. Diese sind dann ebenfalls auf

gesonderter Anlage einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der

Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen

den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als

bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen

beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.

* * * * *

III.1.3.2) Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung, zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):

Das Unternehmen ist nach DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig zertifiziert. Der Nachweis der Zertifizierung ist mit dem Angebot einzureichen.

Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und bis zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Zertifizierungen sind zugelassen, wenn die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachgewiesen wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/10/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Nicht in jedem Fall können zusätzliche Unterlagen von uns nachgefordert werden.

* * * * *

VI.3.2) Neben den unter dem „Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“, angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot zudem nachstehende sonstige Erklärungen und Nachweise einzureichen:

* * * * *

VI.3.2.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ausschlussgrund bei Nichtvorliegen):

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu dient unter anderem auch das Formular "03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung", Ziffer I, Seite 2 und 3 von 12. Erklären Sie sich daher innerhalb dessen dazu:

a) dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen. Dies beinhaltet die Erklärung, dass gegen Sie in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro

• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz

verhängt wurde.

Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber im Übrigen für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.

Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, legen Sie auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage mit Angebotsabgabe dar, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.

b) dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde; sofern Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen und nur soweit Ihr Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzsamts vorzulegen,

c) dass Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind; sofern Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers (nicht älter als sechs Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen) vorzulegen,

d) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; alternativ hierzu: dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.

Legen Sie das ausgefüllte Formular "03.1_L 124 Eigenerklärung zur Eignung" den Angebotsunterlagen bei.

Soweit Ihnen die Abgabe der Eigenerklärung nicht möglich ist, ist dies (zwecks näheren Prüfung des Ausschlussgrundes durch die Zentrale Vergabestelle), unter Angabe einer ausführlichen Erläuterung, in einer eigenen Anlage zu den Angebotsunterlagen, zu erklären!

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die "Bewerbungsbedingungen, L 212 EU" und die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" verwiesen.

* * * * *

VI.3.2.2) Eigenerklärung Sanktionen Russland

Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.

Erklären Sie daher mit Angebotsabgabe gemäß dem Formular "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833/2014", dass kein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vorliegt. Im Rahmen des Formulars können Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5k finden.

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

* * * * *

VI.3.2.3) Unternehmensdaten

Die Rubrik "Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Zentrale Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19

Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine entsprechende separate Anlage mit dem Angebot einzureichen.

Erklären Sie mittels der Anlagen "05.1_L 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft", "05.2_L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen" , ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben.

Sofern Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft/eines Unterauftragnehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Anlagen "05.1_L 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft" und/oder "05.2_L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen", "05.3_L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" von allen Mietgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern ausgefüllt vorzulegen.

* * * * *

VI.3.3) Die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU" enthält eine Auflistung der mit dem

Angebot einzureichenden Dokumente.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2023

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Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
Kirchseeon
Kirchweidach
Kissing
Kist
Kitzingen
Kleinlangheim
Kleinostheim
Klingenberg am Main
Knetzgau
Kochel am See
Köfering
Kolbermoor
Kolitzheim
Kollnburg
Königsberg in Bayern
Königsbrunn
Königsmoos
Königstein
Konnersreuth
Konradsreuth
Konzell
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Kößlarn
Kötz
Kraftisried
Kraiburg am Inn
Kranzberg
Kreuth
Kreuzwertheim
Kronach
Kronburg
Krumbach
Krummennaab
Kühbach
Kulmbach
Kumhausen
Kümmersbruck
Künzing
Küps
Kutzenhausen
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Lam
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Lauf an der Pegnitz
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Laufen an der Salzach
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Leidersbach
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Leipheim
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Leutershausen
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Lohr am Main
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Mainburg
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Pfeffenhausen
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Rohr
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Röthenbach an der Pegnitz
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Rothenfels am Main
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Rott am Inn
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Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
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Rottendorf
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Rückholz
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Sachsen bei Ansbach
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Schwarzach
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