O 1080/2023.34-1-15 Unterstützungsleistungen SAP-Verfahren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 941/50443506
Fax: +49 941/50443688
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lff.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
O 1080/2023.34-1-15 Unterstützungsleistungen SAP-Verfahren
Vergabe von Unterstützungsleistungen für die vom Landesamt für Finanzen (LfF) für den Freistaat Bayern betriebenen und an den Standorten München und Regensburg betreuten SAP-Verfahren für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Verfahren VIVA (SAP-HCM, PI, TravelManagement, CO, FI, PS, BW, BO). An den Standorten des LfF in München und Regensburg wird das Verfahren VIVA betrieben. Dies ist die zentrale Anwendung des Freistaats Bayern für den Bereich der Personalwirtschaft. Mit VIVA erfolgt aktuell für etwa 370.000 Fälle die Personal- und Stellenverwaltung und für ca. 600.000 Zahlfälle die Bezügeabrechnung. Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum von 09/2023 bis 02/2026.
München und Regensburg
Vergabe von Unterstützungsleistungen für die vom Landesamt für Finanzen (LfF) für den Freistaat Bayern betriebenen und an den Standorten München und Regensburg betreuten SAP-Verfahren für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Verfahren VIVA (SAP-HCM, PI, TravelManagement, CO, FI, PS, BW, BO). An den Standorten München und Regensburg wird das Verfahren VIVA betrieben. Dies ist die zentrale Anwendung des Freistaats Bayern für den Bereich der Personalwirtschaft. Mit VIVA erfolgt aktuell für etwa 370.000 Fälle die Personal- und Stellenverwaltung und für ca. 600.000 Zahlfälle die Bezügeabrechnung. Gegenstand der Vergabe sind Beratungs- und Entwicklungsleistungen zur Betreuung und Weiterentwicklung insbesondere auch zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der am LfF betreuten SAP-Verfahren sowie auch die geplante Konvertierung bestimmter Komponenten auf die SAP HANA Plattform und HCM for SAP S/4HANA. Die maximale Abnahmemenge beträgt 1.200 Personentage zu welchen keine Abnahmeverpflichtung besteht. Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum von 09/2023 bis 02/2026.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Mit Bekanntmachung vom 07.02.2023 / 2023/S 027-77961 wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung der benötigten Leistungen eingeleitet. Da bei diesem Verhandlungsverfahren kein geeignetes Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach, musste das Vergabeverfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden. Der Auftraggeber führte im Anschluss daran gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem einzigem, im vorausgegangenen Vergabeverfahren bzw. Teilnahmewettbewerb qualifiziertem Bewerber/Bieter durch. Zwar handelt es sich bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb um kein Offenes oder Nicht offenes Verfahren, dennoch wurde mit der Einleitung eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Zugang und Wettbewerb für den EWR für sämtliche interessierte Unternehmen an dem Beschaffungsgegenstand eröffnet. § 17 Abs. 1 VgV „Verhandlungsverfahren (mit Teilnahmewettbewerb)“ ist gleichlautend zu § 16 Abs. 1 „Nicht offenes Verfahren“. Auch das in den darauffolgenden Absätzen der §§ 16 und 17 VgV geschilderte Vorgehen ist bei einem Verhandlungsverfahren (mit Teilnahmewettbewerb) gleichlaufend zu dem des Nicht offenen Verfahrens. Die beiden Vergabeverfahren unterscheiden sich lediglich durch die Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen und die Abgabe von einem zweiten Angebot (sog. finales Angebot) im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Folglich ist die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs beim Verhandlungsverfahren der Eignungsprüfung im Offenen Verfahren bzw. des ebenfalls vorausgehenden Teilnahmewettbewerbs im Nicht offenen Verfahren gleichzusetzen. Ein Bieter/Bewerber hat – unabhängig von der Verfahrensart - seine Eignung nachzuweisen. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurde somit mit dem einzigen Bieter geführt, welcher im vorher durchgeführten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb seine Eignung nachgewiesen hat. Des Weiteren stand es sämtlichen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen des durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb frei einen Teilnahmeantrag und gegebenenfalls ein anschließendes Angebot einzureichen und somit die Grundsätze der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen SAP-Verfahren
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 GWB). Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (135 Abs. 2 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).