Ausschreibung Managementleistungen für Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 080644-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaufbeurer Straße 15
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 83125250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kempten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Managementleistungen für Reinigungsdienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen des operativen und teilweise administrativen Managements der Reinigungsdienstleistungen durch einen Dienstleister ab dem 01.01.2024, die der Auftraggebers für die Stadt Kempten (Allgäu) in städtischen Gebäuden erbringt. Zielsetzung ist die Optimierung dieser Dienstleistungsbereiche in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht.
Der AG wurde als 100%ige Tochter der Stadt Kempten gegründet. Der Gesellschafts-zweck wurde wie folgt definiert: „Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Serviceleistungen aller Art, namentlich Facility-Management-Leistungen für die Eigenbedarfsdeckung der Einrichtungen der Stadt Kempten (Allgäu) und des Zweckverbandes Berufliches Schulzentrum Kempten (Allgäu). Insbesondere handelt es sich hierbei um Reinigungsdienste, Betrieb von Küchen und Cafeterien und damit zusammenhängende Dienste untergeordneter Art“.
Der AG ist mit der Reinigung von städtischen Gebäuden (Schulen, Verwaltungsgebäude, sonstige kommunale Einrichtungen) der Stadt Kempten beauftragt. Die derzeit von den Reinigungsverträgen umfassten Gebäuden und Flächen ergeben sich aus der Übersicht „Objekte“, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen des operativen und teil-weise administrativen Managements der Reinigungsdienstleistungen durch einen Dienstleister ab dem 01.01.202024 bis zum 31.12.2028 (sofern nicht zuvor eine Kündigung durch den AG erfolgt). Zielsetzung ist die Optimierung dieser Dienstleistungsbereiche in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht.
Der AG stellt einen Geschäftsführer und einen Prokuristen, der Dienstleister übernimmt dagegen die operative Betriebsführung und stellt in diesem Kontext einen Betriebsleiter.
In einzelnen Bereichen wird die Reinigung der städtischen Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt noch durch stadteigenes Personal erbracht. Für Bereiche, die bisher mit stadteigenem Personal gereinigt werden, gilt, dass für Mitarbeiter/-innen, die während der Vertragslaufzeit aufgrund natürlicher Fluktuation ausscheiden, eine Nachbesetzung durch den AG erfolgt. Eventuelle Optimierungsmöglichkeiten sind jedoch zwingend zu berücksichtigen.
Der ausgeschriebene Auftrag soll die Basis für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich optimale Reinigung der städtischen Liegenschaften darstellen. Des Weiteren steht die Generierung von Synergieeffekten im Vordergrund.
Notwendige Anlagegüter werden von dem AG beschafft. Der Betriebsleiter hat sich diesbezüglich mit der Geschäftsführung des AG abzustimmen.
Voraussetzung für die Aufforderung ist, dass das jeweilige Unternehmen mindestens 225 (Mindestkriterium) der maximal erzielbaren 450 Punkte erreicht hat. Die Punkte berechnen sich anhand der objektiven Kriterien wie folgt:
1) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (max. 75 v. 450 Punkten): Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich des Managements von Reinigungsdienstleistungen, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022).
2) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (max. 75 v. 450 Punkten): Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich des Managements von Reinigungsdienstleistungen, fest angestellten (!) Mitarbeitern im Bereich Verwaltung und Back-office inkl. Führungskräfte.
3) Personenbezogene Referenzen des Betriebsleiters (max. 150 v. 450 Punkten): Angaben zu persönlichen Referenzen des Betriebsleiters (mind. 1, max. 3) aus den Jahren ab 2019 für Leistungen der Managementleistungen von vergleichbarer Art und vergleichbaren Größenordnung (Wertungsvoraussetzung). Wertungsfähige Referenzen werden nach folgenden Wertungskriterien bewertet:
• Betriebsleitung von Reinigungsdienstleistungen
• Betriebsleitung für einen öffentlichen Auftraggeber
• Betriebsleitung einer Einheit von mindestens 100 Beschäftigten
4) Unternehmensbezogene Referenzen (max. 150 v. 450 Punkten): Angaben zu Referenzen des Unternehmens (mind. 1, max. 3) aus den Jahren ab 2019 für Managementleistungen von vergleichbarer Art und vergleichbarer Größenordnung (Wertungsvoraussetzung). Wertungsfähige Referenzen werden nach folgenden Wertungskriterien bewertet:
• Managementleistungen für Reinigungsdienstleistungen
• Managementleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
• Managementleistungen für eine Einheit von mindestens 100 Beschäftigten
Weitere Einzelheiten zur Wertung der Auswahlkriterien sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
1)Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 2,5 Mio. verfügt und die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen beträgt. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und der Bewerber sich verpflichtet, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
2) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages: Angabe des erzielten Jahresumsatzes (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022).
1) Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich des Managements von Reinigungsdienstleistungen, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) muss pro Jahr mindestens EUR 50.000,00 betragen (Mindestkriterium).
1) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter: Angabe zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte.
2) Angaben über die technische Leitung (Betriebsleiter) einschl. Nachweise: Benennung des vorgesehenen Betriebsleiter sowie Vorlage von Nachweisen über dessen Qualifikationen durch den Lebenslauf und Bildungsabschlüsse. Im Falle der Bietergemeinschaft, ist ein Betriebsleiter für die gesamte Bietergemeinschaft zu benennen. Der vom Bewerber benannte Betriebsleiter soll auch vertraglich für das Vertragsverhältnis gebunden werden.
3) Personenbezogene Referenzen:
Es sind mindestens eine (Mindestkriterium) und bis zu drei persönliche Referenzen aus den Jahren ab 2019 der Person, die für die Leitung der verfahrensgegenständlichen Managementleistungen (Betriebsleiter) vorgesehen ist, anzugeben.
4) Unternehmensbezogene Referenzen:
Es sind mindestens eine (Mindestkriterium) und bis zu drei Referenzen des Unternehmens / der Bietergemeinschaft aus den Jahren ab 2019 anzugeben.
5) Unterauftragnehmer: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt einschließlich Nennung des Unterauftragnehmers, der für den jeweiligen Auftragsteil eingesetzt werden soll.
1) Die Anzahl der in den in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich des Managements von Reinigungsdienstleistungen, fest angestellten (!) Mitarbeitern im Bereich Verwaltung und Back-office inkl. Führungskräfte muss über den gesamten Zeitraum mindestens 10 betragen haben (Mindestkriterium).
2) Es ist mindestens eine Referenz aus den Jahren ab 2019 der Person, die für die Leitung der verfahrensgegenständlichen Managementleistungen (Betriebsleiter) vorgesehen ist, über Managementleistungen vergleichbarer Art und vergleichbarer Größenordnung anzugeben.
3) Es ist mindestens eine Referenz des Unternehmens / der Bietergemeinschaft über Mangementleistungen vergleichbarer Art und vergleichbarer Größenordnung aus den Jahren ab 2019 anzugeben.
Verpflichtung zur Angabe des Namens und beruflicher Qualifikationen des Betriebsleiters, der für die Ausführung des Auftrags verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.