Entsorgung und Verwertung von unverbrannten Resten Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung und Verwertung von unverbrannten Resten
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung von unverbrannten Resten aus dem Heizkraftwerk München Nord, Münchner Straße 22, 85774 Unterföhring bei München, in der Zeit vom 01.11.2023 bis 31.10.2025
München
Deutschland
1.200 Tonnen
Angebote mit einer Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt), berechnet vom Heizkraftwerk München Nord, Münchner Str. 22, 85774 Unterföhring bei München zu der Anlieferstelle des Bieters, die mehr als 120 Minuten beträgt, werden nicht berücksichtigt und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung und Verwertung von unverbrannten Resten
Postanschrift: Am Kompostwerk 1
Ort: Eitting
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.