Beschaffung neuer Schließsysteme für Anlagen im Verantwortungsbereich der N-ERGIE Netz GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: Schließzylinder23
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91180258444
Fax: +49 911802885844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung neuer Schließsysteme für Anlagen im Verantwortungsbereich der N-ERGIE Netz GmbH
Beschaffung einer programmierbaren und einer mechanischen Schließanlage für die Anlagen im Verantwortungsbereich der N-ERGIE Netz GmbH und zusätzlichen intelligenten Schlüsselschränken zur sicheren Aufbewahrung definierter Schlüssel. Die gesamte Verwaltung aller Systeme muss über eine gemeinsame serverbasierte Softwarelösung erfolgen, in der auch nachträglich mechanische Schlüssel bereits bestehender Schließanlagen verwaltet werden und die Berechtigungen für die angebundenen Schlüsselschränke programmiert und dokumentiert werden können.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer programmierbaren und einer mechanischen Schließanlage für die Anlagen im Verantwortungsbereich der N-ERGIE Netz GmbH und zusätzlichen intelligenten Schlüsselschränken zur sicheren Aufbewahrung definierter Schlüssel. Die gesamte Verwaltung aller Systeme muss über eine gemeinsame serverbasierte Softwarelösung erfolgen, in der auch nachträglich mechanische Schlüssel bereits bestehender Schließanlagen verwaltet werden und die Berechtigungen für die angebundenen Schlüsselschränke programmiert und dokumentiert werden können.Hierbei wird auf verschiedene Kriterien besonderer Wert gelegt. Diese sind unter den technischen Mindestanforderungen aufgeführt, die zwingend zu erfüllen sind.Die Beschaffung erfolgt bei den elektronischen Komponenten voraussichtlich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Bei den mechanischen Schließzylindern voraussichtlich über einen Zeitraum von acht Jahren. Die genauen Stückzahlen werden jährlich für das Folgejahr festgelegt. Hauptpositionen:1050 Stück Profildoppelzylinder, einseitig elektronisch4000 Stück Profilhalbzylinder, elektronisch1000 Stück Zulage verlängerte elektronische Zylinder bis 110mm1 Stück Schließplanerstellung und Programmierung der elektronischen Zylinder und Schlüssel4870 Stück Profildoppelzylinder, mechanisch85100 Stück Profilhalbzylinder, mechanisch2300 Stück Vorhangschloss, mechanisch9740 Stück Zulage verlängerte mechanische Zylinder bis 110mm1 Stück Schließplanerstellung der mechanischen Zylinder und Schlüssel1000 Stück Schlüssel, programmierbar1000 Stück Zulage Schlüssel ATEX1000 Stück Schlüssel mechanisch7 Stück Intelligenter Schlüsselschrank mit mindestens 60 verriegelten Steckplätzen2 Stück Intelligenter Schlüsselschrank mit mindestens 100 verriegelten Steckplätzen1 Stück Intelligenter Schlüsselschrank mit mindestens 350 verriegelten Steckplätzen780 Stück Schlüsselplombe mit Schnellverschluss1 Stück Programmier- und Verwaltungssoftware1 Stück Projektierung und Installation elektronische Schließanlage1 Stück Anwenderschulung und Einweisung1 Stück Nutzungs- und Servicegebühr Schließsysteme1 Stück Nutzungs- und Servicegebühr Schlüsselschränke1 Stück Tisch- Programmiergerät1 Stück Wand- Programmiergerät1 Stück Wand- Programmiergerät1 Stück Transfergerät1 Stück Software für online Update über mobile Endgeräte10 Stück Lieferung und Installation der Schlüsselschränke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.