Neubau Zuberhaus Regensburg - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Greflingerstraße 26
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 9416010
Fax: +49 9416012175
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/mobilitaet
Adresse des Beschafferprofils: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/ausschreibungen
Postanschrift: Weimarer Straße 32
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hitzler Ingenieure – Vergabemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1f9303
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zuberhaus Regensburg - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände der Markomannenstraße einen Neubau für ein sogenanntes Zuberhaus mit Umkleideräumen und Duschen in schwarz-weiß-Trennung, Cafeteria, Besprechungs- und Schulungsräumen und einem Foyerbereich zu errichten. Das Zuberhaus stellt mit seinen Funktionen eine zentrale Einrichtung sowohl für das Amt 70 wie auch das Stadtwerk.Mobilität dar.
Die Kosten der Technischen Ausrüstung (KG 400) werden auf 2,8 Mio. € netto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Januar 2024
- Baubeginn: September 2024
- Fertigstellung: Januar 2026
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Markomannenstraße 1
93053 Regensburg
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände der Markomannenstraße einen Neubau für ein sogenanntes Zuberhaus mit Umkleideräumen und Duschen in schwarz-weißTrennung, Cafeteria, Besprechungs- und Schulungsräumen und einem Foyerbereich zu errichten. Auf dem Betriebsgelände Markomannenstraße befinden sich neben den Einrichtungen der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH auch die zentralen Betriebsstätten des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (Amt 70) der Stadt Regensburg. Das Zuberhaus soll an der Schnittstelle der Betriebsgeländeteile zentrale Funktionen für beide Einrichtungen bereithalten.
Das Zuberhaus stellt mit seinen Funktionen eine zentrale Einrichtung sowohl für das Amt 70 wie auch das Stadtwerk.Mobilität dar. Die im Gebäude einzurichtenden Umkleideräumen und Duschen in schwarz-weißTrennung sollen nach Einrichtungen getrennt hergestellt werden. Die weiteren im Neubau vorzusehenden Funktionen Cafeteria, Schulungs- und Besprechungsräume wie auch Foyer sind hingegen von allen Einrichtungen gemeinsam zu nutzende Funktionen. Das Amt 70 strebt unter anderem mit der im Herbst 2021 ins Leben gerufenen Zero-Waste-Strategie eine Transformation der Abfallentsorgung in eine breit angelegte, alle Lebensbereiche der Stadtgesellschaft in Regensburg umfassende Kreislaufwirtschaft an.
Auch das Stadtwerk Regensburg GmbH verfolgt durch einen 2021 gefassten Stadtratsbeschluss das Ziel bis 2035 klimaneutral zu sein. Neben der Reduzierung von Emissionen soll auch der Energieverbrauch und die Emissionen in den eigenen Betriebsstätten gesenkt werden. Die dann noch benötigte Energie soll aus regenerativen Energien bezogen werden.
Mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.
Zunächst wid in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 5 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 6-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2020 bis 2022 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte)
Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte)
Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)
Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt)
Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: – Wichtung 5 %.
durchschnittlich ≥ 6 technische Mitarbeiter (5 Punkte)
durchschnittlich < 6 und ≥ 3 technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
durchschnittlich < 3 technische Mitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die 3 Referenzprojekte jeweils erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde (4 Punkte).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Holz- bzw. Holzhybridbau (4 Punkte).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Büro- und Verwaltungsgebäude mittleren Standards (4 Punkte).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Gebäude mit Anforderungen an „schwarz-weiß Trennung“ von Umkleiden und/oder Duschen (4 Punkte).
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450+460 ≥ 1,0 Mio. EUR brutto (max. 4 Punkte).
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI erbracht (max. 3 Punkte).
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 4-8 gemäß § 55 HOAI erbracht (max. 3 Punkte).
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (4 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb“ zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 6+7 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 9 gemäß § 55 HOAI
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Besondere Leistungen
— siehe Honorarangebotsformblatt (Vergabeunterlage E)
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
7.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 6.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
8.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
9.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des
Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020-2022) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 440+450+460 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung-mittelfranken.bayern.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30
Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).