Rahmenvereinbarung über die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023NSH000009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen
Das Landesamt für Steuern (LfSt) vergibt einen Dienstleistungsauftrag über die Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in der übergeordneten Behörde (2 Standorte), im eigenen Haus (4 Standorte) sowie in den nachgeordneten Dienststellen (76 Finanzämter mit 25 Außenstellen) in Bayern.
Für die in ganz Bayern zu erbringende Dienstleistung werden sieben Gebiets-Lose gebildet (je Regierungsbezirk 1 Los).
Gegenstand des Verfahrens ist eine vierjährige Rahmenvereinbarung, die ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt und mit Ablauf des 31.12.2027 endet.
Ein erster Abruf ist bereits ab Januar 2024 möglich.
Weitere Details und Hinweise zu den Prüfungsorten, den Prüfungsinhalten sowie zum Prüfungsumfang (je Los) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Unterfranken
Gebietslos für den Bezirk Unterfranken
Mittelfranken
Gebietslos für den Bezirk Mittelfranken
Oberfranken
Gebietslos für den Bezirk Oberfranken
Niederbayern
Gebietslos für den Bezirk Niederbayern
Oberbayern
Gebietslos für den Bezirk Oberbayern
Oberpfalz
Gebietslos für den Bezirk Oberpfalz
Schwaben
Gebietslos für den Bezirk Schwaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die eigentliche Prüfungsleistung ist von mind. einem Prüfer auszuführen. Dieser muss mind. eine sog. "Befähigte Person" nach TRBS 1203 sein.
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation
- Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
- Erklärung zur Struktur des Bieters
- Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
- Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (soweit Einbeziehung Unterauftragnehmer/Drittunternehmen bei Auftragsvergabe bereits bekannt)
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
Neben dem Nachweis der Qualifizierung als „befähigte Person“ sind zu jedem für die Einsätze geplanten Mitarbeiter/Techniker ein polizeiliches Führungszeugnis sowie die unterschriebenen Sicherheits-/Verpflichtungserklärung und Verschwiegenheitsklauseln unaufgefordert bei Prüfungsbeginn in der beteiligten Dienststelle vorzulegen (Hinweis auf Tz. 11, die gesonderten Anlagen unter „Vertragsbedingungen/Formulare“ und die „Leistungskriterien“)
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Ortsbegehungen sind bis zum Ablauf der Bieterfragenfrist möglich und rechtzeitig zu vereinbaren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.