Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen Referenznummer der Bekanntmachung: LZBP-8014-1-3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Reuter-Str. 119
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 928177895-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühle abzuschließen. Es handelt sich um ca. 500 Abnahmestellen im Bereich der Polizeipräsidien München, Oberbayern Süd, Oberbayern Nord, Schwaben Nord, Schwaben Süd, Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Niederbayern, Oberpfalz, des Präsidiums der Bayer. Bereitschaftspolizei, des Bayer. Landeskriminalamts, des Polizeiverwaltungsamts und des Bayer. Landesamts für Verfassungsschutz.
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt zum 1. des auf den Zuschlag folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2024, und endet automatisch zum 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bürodrehstuhl „Standard“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Drehstuhl wird im normalen Büroalltag durch Mitarbeiter der Polizei genutzt. Diese tragen entweder Zivilkleidung oder Polizeiuniform (d. h. auch als Waffenträger). Daraus resultiert eine besonders hohe Beanspruchung des Materials;
Der Drehstuhl muss für Mitarbeiter (Körperhöhen) von circa 1,50 m bis circa 1,90 m geeignet sein; Belastbarkeit des Stuhls mind. 130 kg;
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bürodrehstuhl „bewegliche Sitzfläche“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Drehstuhl wird im normalen Büroalltag durch Mitarbeiter der Polizei genutzt. Diese tragen entweder Zivilkleidung oder Polizeiuniform (d. h. auch als Waffenträger). Daraus resultiert eine besonders hohe Beanspruchung des Materials;
Der Drehstuhl muss für Mitarbeiter (Körperhöhen) von circa 1,50 m bis circa 1,90 m geeignet sein; Belastbarkeit des Stuhls mind. 130 kg;
Der wesentliche Unterschied zum Bürodrehstuhl "Standard" liegt darin, dass die Sitzfläche beweglich gelagert sein muss. Gefordert wird eine freie – dynamische – Bewegung, rundum in alle Richtungen (nicht nur vorne/hinten oder links/rechts); die bewegliche Sitzfläche muss arretierbar sein.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bürodrehstuhl „Dienstgruppenleiter“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In den Dienstgruppen der Polizeidienststellen sind die Mitarbeiter im Schichtdienst rund um die Uhr im Einsatz. Für die überdurchschnittliche Beanspruchung durch unterschiedliche Nutzer sind höhere Ansprüche an Bedienung, Anpassbarkeit, Ergonomie und Qualität erforderlich, als bei dem Standard-Bürodrehstuhl. Diesbezüglich ist die entsprechende Eignung als 24-Stunden-Stuhl zu gewährleisten;
spezielle Ausstattung und eine robustere Mechanik sind hier erforderlich. Die erhöhte mechanische Belastung muss berücksichtigt werden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
„Leitstandstuhl“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In der Einsatzzentrale (Leitstand, Leitwarte, Kontrollraum, Rechenzentrum etc.) sind die Mitarbeiter im Schichtdienst rund um die Uhr im Einsatz. Für die überdurchschnittliche Beanspruchung durch unterschiedliche Nutzer sind hier besondere Leitstandstühle/ 24-Stunden-Stühle mit spezieller Ausstattung und robuster Mechanik erforderlich.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
„Waffenträgerstuhl Büro“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In den Dienststellen sind die Mitarbeiter im Schichtdienst rund um die Uhr im Einsatz. Sie tragen grundsätzlich einen Einsatzgürtel und die Waffe, was in der Bewegungsfreiheit beim Sitzen zu berücksichtigen ist. Insbesondere unterscheidet sich dieser Stuhl in der Arm- und Rückenlehne (z.B. Aussparungen, breitere Sitzfläche) vom Bürodrehstuhl „Standard“.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
„Waffenträgerstuhl 24h“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In den Dienststellen sind die Mitarbeiter im Schichtdienst rund um die Uhr im Einsatz. Sie tragen grundsätzlich einen Einsatzgürtel und die Waffe, was in der Bewegungsfreiheit beim Sitzen zu berücksichtigen ist. Insbesondere unterscheidet sich dieser Stuhl in der Arm- und Rückenlehne (z.B. Aussparungen, breitere Sitzfläche) vom „Leitstandstuhl“;
Für die überdurchschnittliche Beanspruchung durch unterschiedliche Nutzer ist hier ein besonderer Leitstandstuhl/ 24-Stunden-Stuhl mit spezieller Ausstattung und robuster Mechanik erforderlich;
Berücksichtigung der unterschiedlich hohen Belastung durch verschiedene Körpergewichte und Körpergrößen ist wichtig.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Besucherstuhl „Polster“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der beschriebene Besucherstuhl wird im normalen Büroalltag durch Mitarbeiter der Polizei in Büro- oder Tagungsräumen genutzt. In der Regel wird er gemeinsam mit Stühlen aus den anderen Losen kombiniert; Belastbarkeit des Stuhls mind. 150 kg.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Besucherstuhl „Holzschale“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der beschriebene Besucherstuhl wird im normalen Büroalltag durch Mitarbeiter der Polizei in Büro- oder Tagungsräumen genutzt. In der Regel wird er gemeinsam mit Stühlen aus den anderen Losen kombiniert; Belastbarkeit des Stuhls mind. 150 kg; Sitzschale aus hochdruckverpresstem Schichtholz (z. B. Buche).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Erklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr.
Siehe 2) - Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr.
1) Darstellung von mindestens zwei Referenzen (Mindestanforderung) innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die großflächige Belieferung mit Bürositzmöbeln (Bürodrehstühle/Besucherstühle).
2) Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle hierfür gesetzten Frist, eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen.
Siehe 1) - es müssen mindestens 2 Referenzen angegeben werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bieter haben folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLog, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
- Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
2) Bieterfragen sind über die Bieterkommunikation des Vergabesystems zu stellen. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Angebote, die per Mail zugesendet werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht verschlossen und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.