Fachplanung TGA-ELT Karls-Gymnasium Bad Reichenhall – Erweiterung und Anbau an den Fachtrakt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-L-029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8651773-0
Fax: +49 8651773-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung TGA-ELT Karls-Gymnasium Bad Reichenhall – Erweiterung und Anbau an den Fachtrakt
Der Landkreis Berchtesgadener Land beabsichtigt die Erweiterung des Karlsgymnasiums mit einem Erweiterungsbau und einem Anbau an den sog. Fachtrakt. Der Erweiterungsbau soll als 3-geschossiges Gebäude (EG - 2. OG) entstehen. Der Anbau soll aufgeständert an den Fachtrakt im 1. und 2. OG angebaut werden, sodass erdgeschossig eine Durchfahrung möglich ist. Insgesamt sollen 15 neue Klassenzimmer und 300 m2 an Flächen für sog. „modernen Unterricht“ mit einer Gesamtfläche von 1.245 m2 Hauptnutzfläche entstehen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Fachplanung TGA-ELT nach § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, Anlagengruppen 4, 5 und 6. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Berchtesgadener Land
Siehe oben II.1.4)
Bis zum Abschluss des Projekts.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß Vertrag; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht. Weitere Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug, nicht älter als Mai 2023 (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze und Umsätze in netto mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung TGA-ELT) in den letzten 3 Jahren
B) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu B): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2015 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Fachplanung TGA (§ 53 HOAI), die nicht vor 2015 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung, b) Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau), c) Zeitpunkt der Auftragserteilung, d) beauftragte Leistungsphasen, e) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen, Baugenehmigung erteilt), f) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil) g) Anlagengruppen mit Honorarzone gem. § 56 HOAI, h) Anrechenbare Kosten der bearbeiteten Anlagengruppe in brutto, i) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Anlagengruppe 5 für Bildungseinrichtung), k) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel-Nr.
B) Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich Fachplanung TGA-ELT tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur die gemäß A) zugelassenen Referenzen berücksichtigt. Es muss mindestens eine Referenz benannt werden, in der die Planung der Anlagengruppe 5 für eine Bildungseinrichtung erbracht wurde. Es muss mindestens eine Referenz mit anrechenbaren Kosten der bearbeiteten Anlagengruppen von insgesamt 0,6 Mio. € brutto oder höher benannt werden. Es muss mindestens eine Referenz mit Honorarzone II oder höher erbracht werden. Es muss zudem über die Gesamtschau der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden, dass für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 jeweils die Leistungsphasen 2 bis 8 beauftragt und abgeschlossen worden sind.
Mindestanforderungen zu B) Es müssen mindestens zwei Dipl.- Ing. (oder glw. Abschluss) angegeben werden können.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-0
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: +49 8651773-381
Fax: +49 8651773-9381