KiTa Neubau + Wohnbebauung Lortzingstr., Nürnberg - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 001-03659_04_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Beuthener Straße 41
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Sommer SE
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbg.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa Neubau + Wohnbebauung Lortzingstr., Nürnberg - Objektplanung
Objektplanungsleistung nach § 34 HOAI LPH 1-9
Nürnberg
Projektumfang:
Die WBG KOMMUNAL GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in der Gemarkung Höfen (3432) (Stadtteil Muggenhof) den Neubau einer Kindertagesstätte (Haus für Kinder). Diese besteht aus einem Bereich Kinderkrippe (2-gruppig, 24 Plätze) und einem Bereich Kindergarten (2-gruppig, 50 Plätze) und befindet sich in der Lortzingstr. 8 +10.
Vom Bedarfsträger (Jugendamt der Stadt Nürnberg) sind im Raumprogramm ca. 656 m² Nutzflächen und ein Außengerätelager von ca. 30 m² vorgegeben. Als BGF sind ca. 980 m² bei einer (2-)3-Geschossigkeit anzunehmen.
Die auf dem Gelände befindlichen Bestandsgebäude müssen abgebrochen werden.
Auf dem 1.900 qm großen Baugrundstück (Flur Nr. 944 und 941/8) sind mit dem Ziel einer optimalen Grundstücksausnutzung über die KiTa hinaus Geschosswohnungsbauflächen zu planen und entsprechend der Umgebungsbebauung (III+D) zu maximieren. Hierbei sind die erforderlichen Außenanlagen der KiTa mit 10qm/Kind bei 75 Kindern zu berücksichtigen (Flächen ohne pädagogischen Nutzwert wie schmale Abstandsflächen und Zufahrten können nicht für einen diesbezüglichen Flächennachweis angesetzt werden).
Mit Ende der Leistungsphase 2 nach HOAI wird vom Bauherrn in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Lph 2 die Entscheidung getroffen werden, entweder KiTa und Wohnbebauung als integrierte Baumasse in einem Zuge oder als in sich abgeschlossene getrennte Gebäude auf getrennten Grundstücken zu errichten.
Sofern KiTa und Wohnbebauung als integrierte Baumasse in einem Zuge zu errichten wären, würde der Planungsauftrag den Wohnbauanteil mit umfassen - ohne etwaige Erhöhung der Honorarzone oder etwaige Zuschläge, mit gemeinsamen/ungeteilten anrechenbaren Kosten.
Sofern KiTa und Wohnbebauung, je nach Konzept, als in sich abgeschlossene getrennte Gebäude auf getrennten Grundstücken errichtet würden, würde behält sich der Auftraggeber vor, gegebenenfalls die Wohnbebauung nicht zu beauftragen.
Aufgrund der ergebnisoffenen Konzeptentwicklung und je nach Beauftragungsumfang ist in der Baumassenannahme lediglich ein moderater Ansatz an Wohnbauflächen im Umfang von ca. 600 qm BGF berücksichtigt.
Terminschiene:
Planungsbeginn I/2024
Bau-Ausführung IV/2025 - IV/2027
Kostenrahmen:
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 6,3 Mio. Euro "netto" KG 200-700 und 4,3 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt.
Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70% zu 30% ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-Objektplanungshonorars 3,3 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
Leistungsumfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß §34 HOAI werden stufenweise beauftragt. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Der Abruf weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise, in folgenden Stufen:
Stufe 1: HOAI Leistungsphase 1 - 2
Stufe 2: HOAI Leistungsphase 3 - 4
Stufe 3: HOAI Leistungsphase 5 - 7
Stufe 4: HOAI Leistungsphase 8 - 9
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. der Stufe 2 bis 4 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
C) Fachliche Eignung - Referenzen: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix. Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Erfüllen nach § 75 (6) mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der
Angebotsfrist ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
7) Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner
Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
2) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Projektleitung der Beruf des Architekten (Bachelor oder Masterbzw. Diplom) vorliegt
3) Vorlage von drei geeigneten Referenzen mit den genannten
Mindestanforderungen
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021,2022).
unter 75.000 € netto = 0 Punkte
ab 75.000 € netto = 10 Punkte
ab 100.000 € netto = 20 Punkte
ab 125.000 € netto = 30 Punkte
ab 150.000 € netto = 40 Punkte
ab 180.000 € netto = 50 Punkte
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV)
1) Erklärung über die Berufserfahrung der Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Architekt" (max. 50 Punkte möglich)
< 3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
< 2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) (max. 50 Punkte möglich)
<=1 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
C) Fachliche Eignung - Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 und § 75 Abs. 5 VgV)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
1. Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme innerhalb der letzten
7 Jahre (nach 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist)
REFERENZ 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Kosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 1,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 1,0 Mio EUR = 4 Punkte
>= 1,25 Mio EUR = 8 Punkte
>= 1,5 Mio EUR = 12 Punkte
>= 1,75 Mio EUR = 16 Punkte
>= 2,0 Mio EUR = 20 Punkte
Fertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten... (je Referenz max. 15 Punkte)
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2016 bis 31.12.2017) = 3 Punkte
4 - 5 Jahre (nach 01.01.2018 bis 31.12.2019) = 7,5 Punkte
0 - 3 Jahre (nach 01.01.2020 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 15 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 15 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
-Neubau Bildungs- oder Kulturgebäudes = 10 Zusatzpunkte
REFERENZ 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Kosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 1,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 1,0 Mio EUR = 4 Punkte
>= 1,25 Mio EUR = 8 Punkte
>= 1,5 Mio EUR = 12 Punkte
>= 1,75 Mio EUR = 16 Punkte
>= 2,0 Mio EUR = 20 Punkte
Fertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten... (je Referenz max. 15 Punkte)
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2016 bis 31.12.2017) = 3 Punkte
4 - 5 Jahre (nach 01.01.2018 bis 31.12.2019) = 7,5 Punkte
0 - 3 Jahre (nach 01.01.2020 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 15 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 15 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
-Neubau Bildungs- oder Kulturgebäudes = 10 Zusatzpunkte
REFERENZ 3:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Kosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 16 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte
Fertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten... (je Referenz max. 15 Punkte)
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2016 bis 31.12.2017) = 3 Punkte
4 - 5 Jahre (nach 01.01.2018 bis 31.12.2019) = 7,5 Punkte
0 - 3 Jahre (nach 01.01.2020 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 15 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 15 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
-Neubau Wohnungsbau = 10 Zusatzpunkte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte müssen bei jeder Referenz zwingend die Mindestanforderungen erfüllt sein.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind
unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91552
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung
nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3
GWB).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland