Rahmenvereinbarung über Kauf und Belieferung von Kopier- und Druckerpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2304
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringstr. 4-7
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 856120-180
Fax: +49 856120-77180
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rottal-inn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Kauf und Belieferung von Kopier- und Druckerpapier
Der Landkreis Rottal-Inn beabsichtigt, einen vierjährigen Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von Kopier- und Druckerpapier ab dem 1. Januar 2024 abzuschließen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Landkreis Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
Der Landkreis Rottal-Inn beabsichtigt, einen vierjährigen Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von Kopier- und Druckerpapier ab dem 1. Januar 2024 abzuschließen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung im Berufsregister oder Handelsregister: Das teilnehmende Unternehmen muss im Berufsregister oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen sein. Dies wird durch die Einreichung der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L1240) nachgewiesen.
2. Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Das Unternehmen muss Mitglied bei der relevanten Berufsgenossenschaft sein. Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im Formblatt L1240 geforderten Nachweise nachzureichen.
3. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB: Das Unternehmen muss eine Eigenerklärung gem. Formblatt L1240 abgeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
4. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens muss angegeben werden.
Formblatt 1240: Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 1240 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 1240 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Soweit zuständige Stellen der Eigenerklärung bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden sind zugelassen.
Berufs- und Betriebshaftpflicht: Erklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdecksumme für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt eine Eigenerklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall unverzüglich erfolgt.
Nachweispflicht: Der Nachweis darüber darf bei der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein.
1. Referenzen: Das Unternehmen muss geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre vorlegen. Diese müssen den Wert, den Zeitpunkt der Lieferung oder Erbringung und den Empfänger (öffentliche oder private Einrichtung) umfassen.
2. Angaben zu technischen Fachkräften und Stellen: Das Unternehmen muss Angaben zu den technischen Fachkräften oder Stellen machen, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung eingesetzt werden sollen.
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Qualitätssicherungsmaßnahmen: Das Unternehmen muss die technische Ausrüstung, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten beschreiben.
4. Lieferkettenmanagement und -überwachung: Das Unternehmen muss Informationen zum Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem angeben, das für die Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
5. Kontrolle bei komplexen Leistungen: Bei komplexen oder spezialisierten Leistungen muss das Unternehmen eine Kontrolle durch den öffentlichen Auftraggeber oder eine zuständige amtliche Stelle im Niederlassungsstaat durchführen lassen.
6. Umweltmanagementmaßnahmen: Das Unternehmen muss die Umweltmanagementmaßnahmen darlegen, die während der Auftragsausführung angewendet werden.
7. Beschäftigtenzahl und Ausstattung: Das Unternehmen muss Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und zur Ausstattung für die Auftragsausführung machen.
8. Unteraufträge: Das Unternehmen muss angeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
9. Nachweis Onlineshop: Ein Nachweis (z. B. Internetadresse) muss erbracht werden, dass Bestellungen über einen Onlineshop möglich sind. Bei Bedarf wird eine gesonderte Aufforderung zur Einrichtung eines Testzugangs erfolgen, um die Erfüllung der Mindestanforderungen zu überprüfen. Der Onlineshop muss die Mindestanforderungen erfüllen, die in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind.
10. Datenblätter/Produktbeschreibungen: Für Produkte mit Umweltzeichen muss ein Datenblatt oder eine Produktbeschreibung eingereicht werden. Das Datenblatt/Produktbeschreibung muss mindestens die Produktbezeichnung, den Hersteller und die entsprechenden Gütezeichen (Umweltzeichen) zur Prüfung der Mindestanforderungen enthalten. Die Anforderungen des angegebenen Umweltzeichens müssen erfüllt sein. Falls ein gleichwertiges Gütezeichen vorliegt, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Anforderungen gleichwertig sind. Wenn es ausreichend dokumentiert ist, dass das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer bestimmten Frist nicht erlangt werden konnte, können die Anforderungen des Gütezeichens durch andere geeignete Belege (z. B. Herstellererklärungen) nachgewiesen werden. Falls die Prüfung der Artikel via Internet nicht möglich ist, werden auf gesonderte Aufforderung Datenblätter/Produktbeschreibungen zur Prüfung der Mindestanforderungen eingereicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA26PWX
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Postanschrift: Ringstr. 4-7
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 856120-180
Fax: +49 856120-77180
Internet-Adresse: http://www.rottal-inn.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Ringstr. 4-7
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 856120-180
Fax: +49 856120-77180
Internet-Adresse: http://www.rottal-inn.de