Gebäudereinigung an Schulen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstr. 1-3
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 92818151417
Fax: +49 9281815871417
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung an Schulen
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 17 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 6.000.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 21.000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von 36.000 Quadratmetern.
Gebäudereinigung an Schulen
11 Objekte (Schulen und Sportanlage) mit rund 3.00.000 Quadratmetern
Jahresreinigungsfläche und 13.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Gebäudereinigung in Schulen
6 Objekte (Schulen und Sportanlagen) mit rund 3.000.000 Quadratmetern
Jahresreinigungsfläche und 8.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Gebäudereinigung in Schulen
Glas- und Rahmenreinigung von 16 Objekten mit rund 13.500 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Gebäudereinigung in Schulen
Glas- und Rahmenreinigung von 10 Objekten mit rund 9.400 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu
erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder
fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und
Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen)
bestehen.
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein
Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der
Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose
gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende
Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Loslimitierung:
Für die Lose 1 und 2 (Unterhaltsreinigung) sowie getrennt für die Lose 3 und 4 (Glas- und
Rahmenreinigung) erfolgt auf Zuschlagsseite eine Loslimitierung auf ein Los. Bieter, die bei
mehr als einem Los der Unterhaltsreinigung bzw. mehr als einem Los der Glas- und
Rahmenreinigung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten den Zuschlag auf
das Los mit dem höchsten Angebotspreis.
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 27.09.2023
(09.00 Uhr MEZ) für den Zeittraum vom 27.09.2023 bis 28.09.2023 vereinbart werden. Die
Terminvereinbarung erfolgt direkt über die jeweiligen Ansprechpartner. Nach Ablauf des
27.09.2023 (09.00 Uhr MEZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet
am 03.10.2023, 14.00 Uhr (MEZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und
rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote
unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach
pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen,
für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene
Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für
die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten
Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit
seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der
Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf
hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der
Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende
Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die
Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Klosterstr. 1-3
Ort: Hof
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 92818151417
Fax: +49 9281815871417