Maßnahme-Nr.:178 Liefer- und Dienstleistungen Vergabe-Nr.: 2023/11.13/RV-02 Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Papier
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8816811495
Fax: +49 8816812467
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme-Nr.:178 Liefer- und Dienstleistungen Vergabe-Nr.: 2023/11.13/RV-02 Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Papier
Für das Landratsamt Weilheim-Schongau soll eine Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Papier für verschiedene Dienststellen des Landkreises, die landkreiseigenen Schulen und den Kreisjugendring des Landkreises Weilheim-Schongau auf Abruf getroffen werden. Abrufberechtigt sind die vorgenannten Stellen.
Leistungsumfang/Mindestanforderungen
A)Recyclingpapier:
•Flächengewicht 80g/m²
•CIE-Weiße 85 % (ISO 11475)
•Opazität mindestens 92,0 % (ISO 2471)
•Alterungsbeständig (DIN 6738 bzw. ISO 20494)
•EU-Ecolabel
•Blauer Engel (zu 14a)
•Hergestellt aus 100 % Recyclingfasern
•Prozesschlorfrei gebleicht (PFC)
•Recyclingpapier ist zertifiziert nach ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 9001 (Qualitätsmanagement).
•Recyclingpapier muss für Duplex- und Farbdrucke geeignet sein und die Laufeigenschaft nach DIN EN 12281 erfüllen.
B)Frischfaserpapier:
•Flächengewicht 80g/m²
•CIE-Weiße 148 % (ISO 11475), +/- 3 %
•Opazität mindestens 90 % (ISO 2471)
•Alterungsbeständig (DIN/ISO 9706
•EU-Ecolabel
•Elementarchlorfrei gebleicht (EFC))
•Frischfaserpapier ist zertifiziert nach ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 9001 (Qualitätsmanagement).
•Frischfaserpapier muss für Duplex- und Farbdrucke geeignet sein und die Laufeigenschaft nach DIN EN 12281 erfüllen.
C)farbiges Recyclingpapier:
•Farbige Recyclingpapiere sind mit einem Flächengewicht von 80 g/m², 120 g/m² und 160 g/m² anzubieten.
•Alterungsbeständig (DIN 6738
•EU-Ecolabel
•Blauer Engel
•Hergestellt aus 100 % Recyclingfasern
•Farbiges Recyclingpapier ist zertifiziert nach ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 9001 (Qualitätsmanagement).
•Farbiges Recyclingpapier muss für Duplex- und Farbdrucke geeignet sein und die Laufeigenschaft nach DIN EN 12281 erfüllen.
D)farbiges Frischfaserpapier:
•Farbige Frischfaserpapiere sind mit einem Flächengewicht von 80 g/m², 120 g/m² und 160 g/m² anzubieten.
•Farbiges Frischfaserpapier muss eine Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft (FSC oder PEFC) besitzen. EU Ecolabel ist hier nicht zwingend erforderlich aber wünschenswert.
•Frischfaserpapier ist zertifiziert nach ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 9001 (Qualitätsmanagement).
•Farbiges Frischfaserpapier muss für Duplex- und Farbdrucke geeignet sein und die Laufeigenschaft nach DIN EN 12281 erfüllen
•Sämtliche Papiere werden in Kopiergeräten, Druckern und Faxgeräten eingesetzt und müssen für alle der bei dem Auftraggeber verwendeten Gerätetypen geeignet sein (auch für Duplex-Betrieb).
Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.12.2023 in Kraft und endet am 30.11.2025. Der Landkreis Weilheim-Schongau behält sich die Option, den Vertrag zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Mitteilung erfolgt schriftlich bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, spätestens jedoch zum 30.11.2027. Einer zusätzlichen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Durchschnittliche Abrufmenge
Das jährliche durchschnittliche Abrufvolumen beträgt wie folgt:
Weißes Papier
DIN A 4Recycling Papier, 80g/m²5.582.500 Blatt
Frischfaserpapier, 80g/m²260.500 Blatt
DIN A 3Recycling Papier, 80g/m²1.908.500 Blatt
Frischfaserpapier, 80g/m²197.500 Blatt
DIN A 4Frischfaserpapier, 90g/m²7.500 Blatt
DIN A 4Frischfaserpapier, 100g/m²9.450 Blatt
DIN A 4Frischfaserpapier, 120g/m²16.850 Blatt
DIN A 4Frischfaserpapier, 160g/m²7.000 Blatt
DIN A 4Frischfaserpapier, 200g/m²3.000 Blatt
DIN A 4Frischfaserpapier, 220g/m²2.000 Blatt
Farbiges Papier
DIN A 4Recycling Papier, 80g/m²54.500 Blatt
Frischfaserpapier, 80g/m²8.600 Blatt
DIN A 3Recycling Papier, 80g/m²13.600 Blatt
Frischfaserpapier, 80g/m²14.000 Blatt
DIN A 4Recycling Papier, 160g/m²3.000 Blatt
Frischfaserpapier, 160g/m²6.550 Blatt
DIN A 3Recycling Papier, 160/m²2.500 Blatt
Frischfaserpapier, 160g/m²0 Blatt
Die angegebenen Mengen sind der geschätzte Bedarf für ein Jahr. Sie dienen lediglich als Grundlage der Angebotskalkulation und für den Zweck der Wertung. Es handelt sich vorliegend um eine Rahmenvereinbarung, bei der das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann, die Schätzung beruht auf Erfahrungswerten. Sollte der tatsächliche Bedarf während der Vertragslaufzeit von der Schätzung abweichen, so wird die Abrufmenge zu den angebotenen Preisen und Konditionen nach unten oder oben angepasst. Eine feste Schwankungsbreite, eine Mindestabrufmenge oder ein bestimmtes Abrufverhalten (Groß- oder Kleinbestellungen) kann nicht vorgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt
- Eigenerklärung zum Bezug mit Russland
- Eigenerklärung, dass kein Berufsverbot, vorläufiges Berufsverbot, Gewerbeuntersagung vorliegt
- Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthällt.
Hinweis: Das Landratsamt Weilheim-Schongau wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister vor Zuschlagserteilung einholen.
- Gesamtumsatz (allgemeiner Jahresumsatz) für die Jahre 2020 bis 2022
- Es ist eine Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von [Betrag gelöscht] Euro bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen, der im wesentlichen in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistung bezüglich des besonderen Leistungsgegenstand, die Gegenstand der Vergabe sind, für öffentliche und private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers mit Anschrift, Art (Leistungsumfang), Ansprechpartner mit Telefonnumer und E-Mailadresse, Auftragswert, Leistungsbeginn und -ende
- Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigungszahl in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022)
- Beabsichtigt der Bewerber / Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragnehmervergabe an Dritte zu vergeben, so ist dem Angebot das Verzeichnis Unterauftragnehmer ausgefüllt beizufügen.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich das Landratsamt vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechenden Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewert dem Landratsamt Weilheim-Schongau zuzusenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.e-services.de) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.e-services.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle kann (=muss) gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen. Will sie dies nicht, kann gem. § 56 Abs. 2, Satz 2 in der Auftragsbekanntmachung festlegt werden, dass keine Unterlagen nachgefordert werden. Dieser Vorbehalt sollte an dieser Stelle erfolgen. Es wird empfohlen diesen Vorbehalt nur in Ausnahmefällen zu machen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Ort: Weilheim i. OB
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8816811495
Fax: +49 8816812467
Internet-Adresse: https://www.weilheim-schongau.de