BHKW-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: iKWK MS 020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Erlberg
Ort: Markt Schwaben
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ester Heschl
E-Mail:
Telefon: +49 8121980299130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kums-markt-schwaben.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kums-markt-schwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
BHKW-Anlage
Das KUMS betreibt in Markt-Schwaben ein Nahwärmenetz. 2016 wurde die Heizzentrale mit einem kompakten Erdgas-Heizkraftwerk mit BHKW 365 kWel erweitert.
Nun steht ein Ausbau als iKWK-Anlage an. Der erforderliche regenerative Anteil soll mittels einer Außenluft-Wärmepumpe sichergestellt werden.
Die neue iKWK-Energiezentrale wird aus folgenden Hauptkomponenten bestehen:
- iKWK-BHKW 3,22 MWel
- Pufferspeicher mit mind. 300 m³ Pufferspeichervolumen (zusätzlich zum vorhandenen Pufferspeicher mit 102 m³)
- dazugehörige Peripherie
- betriebsfertige Außenluft-Wärmepumpenanlage mit allen Nebenaggregaten einschließlich Instandhaltung- und Instandsetzung (kurz "Wärmepumpenanlagen") zur Sicherstellung des regenerativen Anteils enthalten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die o.g. BHKW-Anlage.
Inbetriebnahme des BHKWs ist in 2025.
Am Erlberg 6, 85570 Markt Schwaben
Gegenstand dieser Ausschreibung im Rahmen einer neuen iKWK-Energiezentrale mit einer Außenluft-Wärmepumpenanlage mit 5,2 GWh/a, zusätzlichen Pufferspeichern sowie der zugehörigen Peripherie, ist eine BHKW-Anlage mit 3.200 kW(th) und 3.220 kW(el) Leistung.
Die BHKW-Anlage ist Teil des intensiven Wärmenetzausbaus und hierbei eines iKWK-Projektes gem. KWKG als Ergänzung des Wärmeerzeugerparks des KUMS im Rahmen der langfristigen Transformation des gesamten Wärmenetzes zur Klimaneutralität. Hierbei wird die iKWK-Anlage die Rolle spielen, die für den erfolgreichen Weg zu einer im Wesentlichen auf die erneuerbaren Energiequellen Sonne und Wind gestützte Stromnetzversorgung bei gleichzeitig deutlich steigendem Strombedarf zwingend notwendig ist: Die an den erneuerbaren Energien orientierte, also „strommarktdienliche“ Bedienung der zumindest in den kommenden 15 Projektjahren unvermeidlichen Lücken der EE-Deckung.
Neben dem bereits vorhandenen Pufferspeicher (102 m³) der bestehenden Energiezentrale werden mindestens weitere 300 m³ Pufferspeichervolumen am Standort installiert, um die Wärmemengen der verschiedenen Erzeuger optimal einbinden zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregisters; der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein (gerechnet vom Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legene einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F2)
3. Eigenerklärung zu Mindestlohn und Sozialstandards (Formblatt F3)
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bzug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. Arpil 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F6)
Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber vorzulegen.
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (Formblatt F4).
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens).
Referenzen
Es sind 1-3 Referenzen anzugeben der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. In den Referenzprojekten muss ein BHKW mit mindestens 200 MW(el) elektrischer Antriebsleistung geliefert und erfolgreich in Betrieb genommen sein. Für die Referenzen
muss ein Wartungs- und Instandhaltungsvertrag bestehen.
Es ist eine aussagefähige Kurzdarstellung für jede Referenz (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenz) einzureichen. Für jede Referenz ist das Formblatt F5 zu verwenden.
Im Falle einer Eignungsleihe muss die Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers (Fromblatt F8) vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.