Verlängerung des Wartungsvertrages SoJA mit Zusatzmodulen im Sozialreferat Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-BEK-2023-0002
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung des Wartungsvertrages SoJA mit Zusatzmodulen im Sozialreferat
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung bei Fehlerbehebung und Weiterentwicklung inkl. Anpassung an gesetzliche Änderungen sowie die Möglichkeit weitere Nutzungsrechte zu definierten Preisen bis 30.04.2027 zu erwerben.
Leistungsgegenstand sind mithin:
a) weitere Unterstützungsleistungen (Dienstleistungskontingent) von ca. 40 PT/Jahr
b) optionaler Nachkauf von Lizenzen/ weiteren Zusatzmodulen bzw. optionale Miete des Moduls OZG Connector
Durch den Auftraggeber können während der gesamten Vertragslaufzeit ca. 1.337 Lizenzen sowie weitere Zusatzmodule (EWO Connector WebFM und 14plus, DMS Connector WebFM und 14plus) beim Auftragnehmer optional erworben bzw. optional gemietet (OZG Connector) werden.
c) Wartung und Pflege für 14Plus und WebFM (Third-Level-Support sowie Lieferung von Updates, Upgrades sowie Releases, Weiterentwicklung der Software)
d) Wartung und Pflege von KRISTALL neues Lizenzmodell (Third-Level-Support sowie Lieferung von Updates, Upgrades sowie Releases, Weiterentwicklung der Software)
e) Wartung und Pflege aller neu gekauften Lizenzen/ Zusatzmodule und gemieteten Zusatzmodul (Third-Level-Support sowie Lieferung von Updates, Upgrades sowie Releases, Weiterentwicklung der Software).
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung bei Fehlerbehebung und Weiterentwicklung inkl. Anpassung an gesetzliche Änderungen sowie die Möglichkeit weitere Nutzungsrechte zu definierten Preisen bis 30.04.2027 zu erwerben.
Leistungsgegenstand sind mithin:
a) weitere Unterstützungsleistungen (Dienstleistungskontingent) von ca. 40 PT/Jahr
b) optionaler Nachkauf von Lizenzen/ weiteren Zusatzmodulen bzw. optionale Miete des Moduls OZG Connector
Durch den Auftraggeber können während der gesamten Vertragslaufzeit ca. 1.337 Lizenzen sowie weitere Zusatzmodule (EWO Connector WebFM und 14plus, DMS Connector WebFM und 14plus) beim Auftragnehmer optional erworben bzw. optional gemietet (OZG Connector) werden.
c) Wartung und Pflege für 14Plus und WebFM (Third-Level-Support sowie Lieferung von Updates, Upgrades sowie Releases, Weiterentwicklung der Software)
d) Wartung und Pflege von KRISTALL neues Lizenzmodell (Third-Level-Support sowie Lieferung von Updates, Upgrades sowie Releases, Weiterentwicklung der Software)
e) Wartung und Pflege aller neu gekauften Lizenzen/ Zusatzmodule und gemieteten Zusatzmodul (Third-Level-Support sowie Lieferung von Updates, Upgrades sowie Releases, Weiterentwicklung der Software).
a) optionales Dienstleistungskontingent im Umfang von ca. 40 Personentagen pro Jahr
b) optionaler Nachkauf von Lizenzen/Zusatzmodulen
c) Wartung und Pflege aller neu gekauften Lizenzen/ Zusatzmodule
d) optionale Miete eines Zusatzmoduls inklusive Wartung und Pflege
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es liegt ein Alleinstellungsmerkmal hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes vor, da der Auftragnehmer (AN) allein rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen. Es handelt sich beim AN um den Produkthersteller, der keinerlei Veräußerungs- und Wartung- sowie Supportrechte für die Software, welche weiterhin zu supporten ist, Dritten eingeräumt hat. Dem öffentlichen Auftraggeber (AG) obliegt die Bestimmung des Auftragsgegenstandes. Der AG entscheidet frei, was beschafft werden soll und definiert funktionale und technische Anforderungen an den Beschaffungsgegenstand. Die LHM hat sich aus Gründen des Investitionsschutzes, der Wirtschaftlichkeit und aufgrund einer Vielzahl von Risiken (Schnittstellen, laufender Betrieb, Datenhaltung, Interoperabilität, Risiken für Bürger*innen) entschieden, die seit vielen Jahren bestehende Standardsoftware, welche nach den Vorgaben der LHM angepasst wurde, weiter zu betreiben und supporten zu lassen.
Die Weiterentwicklung der Software erfordert erhebliche Quellcodeeingriffe. Der Hersteller der Software ist alleiniger Inhaber der Urheberrechte am Quellcode und ist somit allein berechtigt, Änderungen an der Software durch Eingriffe in den Quellcode vorzunehmen.
Aus der Gesamtschau der obenstehenden Ausführungen wird deutlich, dass kein anderes Unternehmen eine vernünftige Alternative im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV anbieten/leisten kann. Aufgrund der geschilderten Tatsachen liegen die Voraussetzungen der §14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b) und lit c) VgV vor. Es wird daher beabsichtigt die Leistung ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb direkt an die Firma PROSOZ Herten GmbH zu vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2110001401
Postanschrift: Ewaldstraße 261
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung (Tag der Zuschlagsentscheidung) angegebene Datum (Pflichtfeld mit dem Hinweis, dass das Datum vor dem aktuellen Datum liegen bzw. diesem entsprechen muss) entspricht dem Tag der (internen) Zuschlagsentscheidung. Dies betrifft somit nicht den Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag wird zukünftig erst noch geschlossen werden bzw. der Zuschlag wird erst noch erteilt werden.
Abweichung von der Regelvergabe:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu beschaffen, da sowohl hinsichtlich des Produkts als auch hinsichtlich des Händlers ein Alleinstellungsmerkmal besteht. Die Erläuterungen zum Alleinstellungsmerkmal sind unter IV.1.1) zu entnehmen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Das Ziel der losweisen Vergabe ist es insbesondere, die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) am Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Leistung wird vorliegend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Wie den Erläuterungen unter IV.1.1) zu entnehmen ist, liegt sowohl ein rechtmäßiges Produkt- als auch ein Händleralleinstellungsmerkmal vor. Eine Losaufteilung ist schon aus diesem Grund nicht zielführend. Insofern erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren keine Aufteilung in Lose.
Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Gem. § 31 Abs. 6 VgV darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers sind eingehalten, sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmales ist die Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gerechtfertigt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 4.164.127,42 € netto
Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 4.164.127,42 € netto
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden (§ 135 Abs. 3 GWB).