Straßenmanagement Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-171/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951871216
Fax: +49 951871957
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenmanagement Bamberg
Straßenmanagements in den Sanierungsgebieten Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof und Bamberg-Mitte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Straßenmanagements in den Sanierungsgebieten Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof und Bamberg-Mitte
alle Bewerber, die mind. 40 Punkte erhalten, können ein Angebot abgeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 17 Abs. 9 VgV wird die Frist für die Teilnahmeanträge um 5 Tage verkürzt, da die eletronische Übermittlung akzeptiert wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da der Vertrag bereits zum 01.01.2024 beginnen soll, wird die Frist für die Angebotsabgabe auf 10 Tage verkürzt (§ 17 Abs. 6 i.V.m. Abs 8 VgV
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.