Interimsmanagement der Abteilung Finanzen am Universitätsklinikum Regensburg
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf, Logistik und Dienstleistungen
E-Mail:
Telefon: +49 94194431701
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsmanagement der Abteilung Finanzen am Universitätsklinikum Regensburg
Das UKR beabsichtigt die Beauftragung der Interimslösung der Besetzung der vakanten Leitungsposition der Abteilung Finanzen.
Regensburg
Das UKR beabsichtigt die Beauftragung der Interimslösung der Besetzung der vakanten Leitungsposition der Abteilung Finanzen.
Der Auftrag wurde noch nicht vergeben und ist abhängig von einem beschwerdefreien Ablauf der ex-ante Transparenzbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b) i.V.m. Abs.6 und Nr.5 VgV legitimiert. Nachfolgende Anforderungen werden durch den Auftraggeber als zwingend erforderlich erachtet. Der Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens ist eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch auf das Vergaberecht spezialisierte Fachkräfte vorausgegangen. Die definierten Anforderungen sind durch nachvollziehbare objektive u. auftragsbezogene Gründe gerechtfertigt.
Der angesprochene Auftrag bezieht sich auf die Interimslösung zur Besetzung der vakanten Leitungsposition der Abteilung Finanzen am UKR. Die Position ist seit dem 01.11.2022 vakant. Zur Stellenbesetzung erfolgte bereits in 06/2022 unter anderem die Beauftragung einer Personalagentur, die bisher jedoch aufgrund des leider recht überschaubaren Marktes an potenziell geeigneten Kandidaten (deshalb auch die Suche über eine Personalagentur) nicht zu einem Erfolg führte. Die Agentur stellte bislang mehrere Kandidaten vor, die im Zuge des Auswahlverfahren nicht den Nachweis erbringen konnten, dass sie die Anforderungen an die zu besetzende Position erfüllen. Ende Mai 2023 wurde auch die Position des stellvertretenden Leiters der Abteilung Finanzen des UKR vakant.
Es wurde aufgrund der o.g. Vakanzen der Leitung und der stellvertretenden Leitung der Abteilung Finanzen des UKR daher die Entscheidung einer Interimslösung getroffen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Die Auftragserteilung an Rödl & Partner erfolgte am 02.05.2023, wobei noch ein zusätzliches Vergleichsangebot eingeholt wurde. Von der Beauftragung einzelner Freelancer haben wir aufgrund des Ausfallrisikos und fehlender Referenzen im Interimsmanagement Finanzen an Universitätsklinika abgesehen. Mit Rödl & Partner wurde der günstigere Anbieter beauftragt, der zudem über die ausgewiesene Expertise in der Übernahme der Interimsleitung Finanzen an einer anderen bayerischen Universitätsklinik verfügt.
Da nun wider Erwarten der Recruiting-Prozess ohne Erfolg beendet wurde und auch die öffentliche Stellenausschreibung keinen geeigneten Kandidaten hervorbrachte soll Rödl & Partner weiterhin das Interimsmanagement übernehmen. Aufgrund der schlechten Bewerberlage gehen wir von einer Vertragsverlängerung von einem Jahr bis einschließlich September 2024 aus. Wir behalten uns die Möglichkeit vor den Vertrag ein weiteres mal zu verlängern, sofern sich in dieser Zeit die vakanten Stellen nicht besetzen ließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.