Bauwerksprüfung nach VDI 6200 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0138
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauwerksprüfung nach VDI 6200
Bauwerksprüfung nach VDI 6200 auf dem Gelände der Markthallen München (Los 1) und auf dem Gelände des Schlacht- und Viehhofs (Los 2)
LOS 1: Markthallen
Die Überprüfung der diversen Gebäude (nachfolgend aufgelistet) auf dem Gelände der Markthallen München:
Los 1 - Gelände der Großmarkthalle München (GMH)
- Fruchthof
- Kontorhaus I & II
- Sortieranlage
- Post- und Gaststättengebäude
- Ladenzeile Mit Kopfbauten
- Halle 1 mit Verwaltungsgebäude
- Werkstatt mit Betriebsgebäude
- Hallen 10 & 23
Die Landeshauptstadt München kann den Vertrag einmal um ein Jahr verlängern
(bis längstens 2029).
LOS 2: Schlacht- und Viehhof
Die Überprüfung der diversen Gebäude (nachfolgend aufgelistet) auf dem Gelände des Schlacht- und Viehofs:
Los 2 - Gelände des Schlacht- und Viehhofs (SVH)
Die Gebäude des Schlacht- und Viehhofs sind durch die Zenettistraße getrennt.
Südlich der Zenettistraße befindet sich der Viehhof (VH), nördlich der Schlachthof (SH).
Viehhofgelände (VH)
- Gebäude 7 - Megem
- Gebäude 11 - Gewerbehalle 2 (GWH 2)
- Gebäude 13 - Messerschleiferei
- Gebäude 15,17,19 - Viehhofbank
- Gebäude 45 - Tumblingerstraße 45
- Gebäude 108 - Thalkirchner Straße 108 (GWH 1)
- Gebäude 110 - Thalkirchner Straße 110
- Gebäude 112 - Thalkirchner Straße 112
Schlachthofgelände (SH)
- Gebäude 2 - Zenettistraße 2
- Gebäude 8 - Zenettistraße 8
- Gebäude 4 - Thalkirchner Straße 104
- Gebäude 106 - Thalkirchner Straße 106
- Gebäude 10d - Zenettistraße 10d
- Gebäude 10e - Zenettistraße 10e
- Gebäude 21 & 23 - Tumblingerstraße 21 & 23 (BCK)
- Halle 9 - Zenettistraße 10
- Firma Kaupp
Die Landeshauptstadt München kann den Vertrag einmal um ein Jahr verlängern
(bis längstens 2029).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darlegung von Umsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindestumsatz: Los 1 = [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
Mindestumsatz Los 2 = [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
Bei Bewerbung auf beide Lose: Mindestumsatz = [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
- Referenzliste des Bieters (mind. 3 Referenzen mit einer Auftraggeberbescheinigung über die erbrachte Leistung) mit den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten, in Art und Umfang geeigneter Leistungen. Sollten Sie für beide Lose ein Angebot abgeben, so reicht die Vorlage von 3 Referenzen insgesamt.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme bei Personenschäden: 2.000.000,00 € und bei sonst. Schäden: 1.500.000,00 €)
- Aufstellung der für den Auftrag zur Verfügung stehenden Mitarbeiter*innen und Nachweis der Sachkunde der mit den Inspektionen und eingehenden Überprüfungen betrauten Mitarbeiter*innen, die/der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann (Darstellung bitte formlos als Anhang beifügen)
- Als geeignete Leistungen gelten im vorliegenden Fall, Leistungen aus dem Bereich Bauwerksprüfung im Hochbau
- Vorrausetzungen für Mitarbeiter*innen:
-- Die Inspektion durch eine fachkundige Person stellt eine visuelle Überprüfung des Tragwerks dar. Sie erfolgt im Allgemeinen ohne Verwendung technischer Prüfhilfsmittel.
-- Inspektionen können von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Fachkundige Personen sind Bauingenieur*innen und Architekt*innen, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen vor allem Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können.
Als fachkundig gelten auch Bauingenieur*innen und Architekt*innen, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
-- Die eingehenden Überprüfungen sollen nur von besonders fachkundigen Personen vorgenommen werden. Besonders fachkundige Personen sind Bauingenieur*innen, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können. Die Fachrichtungen sind Massivbau, Metallbau und Holzbau.
Die Voraussetzungen erfüllen auch Prüfingenieur*innen/ Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung und Mitarbeiter*innen von Prüfämter, die baufsichtliche Prüfaufgaben im Bereich der Standsicherheit wahrnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).