Ertüchtigung Infrastruktur LAN / WLAN Referenznummer der Bekanntmachung: 000046-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911-3983196
Fax: +49 911-3983141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung Infrastruktur LAN / WLAN
IT-Trassierung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Nürnberg als Krankenhaus der Maximalversorgung in der Region Mittelfranken beabsichtigt eine weitflächige Ertüchtigung respektive Erweiterung seiner vorhandenen LAN / WLAN Infrastruktur. Hierbei handelt es sich um ein umfassend ambitioniertes Vorhaben, da zwei Hauptstandorte mit sehr unterschiedlichen baulichen und technischen Voraussetzungen involviert sind.
Der Standort Nord besitzt eine Campus-Struktur mit rund 37 Einzelgebäuden unterschiedlichen Alters und mit verschiedenen Raumaufteilungsstrukturen. Der Standort Süd ist dahingehend kompakter gebaut und besteht aus 11 Gebäudeteilen.
Während der Durchführung sämtlicher Ertüchtigungsarbeiten muss bei sämtlichen handwerklichen und sonstigen Dienstleistungen konstant berücksichtigt werden, dass es gilt den zeitlich parallel stattfindenden Verwaltungs- und insbesondere Versorgungsbetrieb in den angrenzenden und betroffenen Räumlichkeiten
geringstmöglich zu beeinträchtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen.
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, insbesondere Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis.
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Eigenerklärung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen pro Schadensfall betragen, soweit im Rahmen der Ausschreibung nichts anderes vorgegeben wurde,
- mindestens € 10 Mio., 2fach maximiert, oder € 5 Mio., 3fach maximiert pauschal für Personen- und Sachschäden inkl. Umwelthaftung und
- € 100.000,00 für Vermögensschäden.
Für Bearbeitungsschäden und Mängelfolgeschäden hat der Auftragnehmer entsprechend seines Gewerkes und seines Auftragsumfanges ausreichend bemessene Versicherungssummen abzuschließen, mindestens jedoch mit einer Summe von € 500.000,00 je Schadenart pro Schaden.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, insbesondere Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis.
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Eigenerklärung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen pro Schadensfall betragen, soweit im Rahmen der Ausschreibung nichts anderes vorgegeben wurde,
- mindestens € 10 Mio., 2fach maximiert, oder € 5 Mio., 3fach maximiert pauschal für Personen- und Sachschäden inkl. Umwelthaftung und
- € 100.000,00 für Vermögensschäden.
Für Bearbeitungsschäden und Mängelfolgeschäden hat der Auftragnehmer entsprechend seines Gewerkes und seines Auftragsumfanges ausreichend bemessene Versicherungssummen abzuschließen, mindestens jedoch mit einer Summe von € 500.000,00 je Schadenart pro Schaden.
Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
Angaben über die Ausführung von mindestens einer Referenzleistung zu vergleichbaren Objekten in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
Angaben über die Ausführung von mindestens einer Referenzleistung zu vergleichbaren Objekten in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.