Kongresshalle Nürnberg / Ausbau für kulturelle Nutzungen - Schadstoffsanierung 1.-3.OG Referenznummer der Bekanntmachung: 2023004934
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bauhof 9
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Nürnberg - Planungs- und Baureferat - Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte
E-Mail:
Telefon: +49 91123114884
Fax: +49 9112315630
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Ausbau für kulturelle Nutzungen - Schadstoffsanierung 1.-3.OG
Ausbau von Schadstoffen in den Etagen 1.-3.OG im Rundbau der Kongresshalle
Im Rahmen der 2022 von der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) der Stadt Nürnberg
(ehemaliges Chemisches Untersuchungsamt) durchgeführten technischen Erkundung zur
Altlastensituation wurden im OG 1, 2 und 3 vor allem asbesthaltige Baustoffe entdeckt. Darüber
hinaus sind auch weitere Schadstoffe enthaltenden Bauteile vorhanden:
- Gussasphaltflächen mit an den Unterseiten anhaftendem asbesthaltigem Papier;
Asbestkonzentration: zwischen 5 und 25 %, Bindungsform: schwach gebunden
- Bodenbelag/Schmelze im OG 3: Teerbeschichtung;
Konzentration an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK): 52.000mg/kg.
- Asbesthaltige Bauteile entsprechend der Asbest-Nachbewertung der Stadt Nürnberg
(Gutachten SUN vom 18.02.2022).
- Mischabfälle und Kehricht mit geringen, jedoch nachweisbaren Asbestgehalten
Im 3. OG wurde auf dem gesamten Rundgang nach dem Krieg in verschiedenen Bereichen ein
Gussasphaltboden über den Ursprungsboden betoniert, um die Zugänglichkeit zu den innen
liegenden Räumen zu verbessern. Der Boden selbst ist lediglich in wenigen Bereichen
schadstoffbelastet (PAK-Gehalt max. 52.000 mg/kg). Allerdings haftet in weiten Bereichen an dem
Gussasphaltboden eine Wellpappe an, welche asbesthaltig ist. Auch im 1. OG ist teilweise ein
derartiger Bodenaufbau vorhanden.
Die tatsächliche Einstufung des Materials erfolgt nach erfolgtem Abbruch durch Beprobungen am
Container bzw. den Haufwerken.
Im gesamten Gebäude finden sich verschiedene Mengen an Mischabfall oder Bauschutt, welche
schadstoffbelastet sein können. An exemplarischen Proben wurden ein schwacher Asbestgehalt
sowie erhöhte Konzentrationen an organischen Summenparametern (Glühverlust, DOC, lipophile
Stoffe) nachgewiesen, die potenzielle Einstufung der Proben lautet DK 2 bzw. DK 3 nach
Deponieverordnung.
Diese Messwerte sind jedoch nicht repräsentativ und können daher nur als Annäherung dienen.
Größere Mengen an Mischabfällen befinden sich vor allem in den Schächten sowie in den Räumen
der Zwischengeschosse (z. B. im Zwischengeschoss über dem 1. OG). Vor allem
dort liegt ein Abfallaufkommen von insgesamt ca. 100-150 m3 vor.
Die Versorgungsschächte an der Hofseite der Lüftungszentralen (OG 3) waren bislang nur
eingeschränkt einsehbar. Das Aufkommen von Mischabfall wird im vom 3. OG aus zugänglichen
Bereichen auf insgesamt ca. 20-30 m3 geschätzt.
Im Zuge der Sanierungsplanung wurden Sanierungsversuche im 3. Obergeschoss vorgenommen.
Diese Untersuchungen bestätigten die Vermutung, dass das asbestbelastete Papier an der
Gussasphaltlage anhaftet und sich nicht abtrennen lässt. Im Zuge des Vorversuchs wurden darüber
hinaus folgende Erkenntnisse gewonnen:
- Im Zuge einer Probesanierung wurde bei Arbeitsplatzmessungen die Akzeptanzkonzentration nach
der TRGS 519 von 10.000 Fasern/m3 Luft deutlich unterschritten.
- Die Oberfläche des Estrichs ließ sich im Probebereich nach Abheben des Gussasphalts durch
Absaugen reinigen und auf diese Weise dekontaminieren.
- Aufgrund der gemessenen Asbestkonzentrationen im Arbeitsbereich unterhalb der Akzeptanz-
konzentration besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Abstimmung mit dem GAA auf gewisse
strengere Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu verzichten.
Geplante Maßnahmen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung in den Obergeschossen
(OG 1-3) einschließlich der Zwischengeschosse. (s. Planbeilage).
Im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme sollen ab Herbst 2023 vor allem die belasten
Fußbodenbereiche (asbesthaltige Pappe unter dem Gussasphalt) saniert werden. Das asbesthaltige
Material ist gesondert zu beproben, entsprechend den Laborergebnissen zu deklarieren und nach den
geltenden Vorschriften zu entsorgen.
Weiterhin sind große Bereiche mit Mischabfällen (Bauschutt, Holz, Pappen, Kehricht usw.)
vorhanden. Diese Abfälle sind nach Angabe der Bauleitung des AG aufzunehmen, vor Ort zu trennen,
zu verpacken, in den Innenhof zu transportieren und in entsprechende Behältnisse einzulegen.
Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten die erforderlichen (mobilen) Gerüste zu stellen. Der
Materialtransport kann über den Aufzug bzw. seitens des AN zu stellende Mobilkräne oder sonstige
Hebezeuge in den Innenhof zu erfolgen. Die entsprechenden Ausbringöffnungen sind bei Bedarf
durch den AN herzustellen.
Stationäre Krananlagen zum Ausbringen von Materialien sind nicht vorhanden! Der AN hat
(Mobil-) Kräne oder Hebezeuge nach seiner Wahl zu stellen, die Leistung ist nicht separat
positioniert, diese Kosten sind in die jeweiligen Positionen für Abbruch und Transport
einzurechnen.
Der AG stellt für die Arbeiten einen zentralen Baustromanschluss kostenfrei zur Verfügung. Durch
den AN sind darüber hinaus in jeder Etage Unterverteiler anzubringen. Die weitere Verlegung von
Leitungen zur Einsatzstelle ist Sache des AN und ist in die Positionen einzukalkulieren.
Frischwasseranschlüsse stehen im Gebäude nicht zur Verfügung, ein Anschluss befindet sich an der
Nordseite (s. Anlage 1). Anfallendes (kontaminiertes) Abwasser ist zu sammeln und auf Kosten des
AN zu entsorgen.
RMF-SG34-4654-17-6-33
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch
Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den
Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten
Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den
Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen
zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen
Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch
ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt
sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die
Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten
anderer Unternehmen gemäß 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so
muss gemäß 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese
Unternehmen erfolgen. Gemäß 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die
Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß 6e
EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine
Referenzbescheinigung vorzulegen.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, sind Angaben ¸ber die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an
andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Nachweis, dass mindestens zwei Personen, einschließlich Subunternehmer, bei Angebotsabgabe für folgende Arbeiten zugelassen sind:
- TRGS 519, Arbeiten an Asbestprodukten
- TRGS 521, Arbeiten an Mineralwolleprodukten
- TRGS 524 oder DGUV 101-004; Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Nachweis für die Zulassung beim Gewerbeaufsichtsamt für Arbeiten mit schwach gebundenen Asbest.
- Liste mit allen eigenen zur Verfügung stehenden Geräten.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst
sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter
daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister
anfordern.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Entsprechend der Regelungen in §§ 160, 161 GWB
Postanschrift: Bauhof 9
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91123114884
Fax: +49 9112315630
Internet-Adresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/