Technische Beratung und Support, Konzeption und Programmierung sowie Unterstützungsleistungen für Betrieb und Weiterentwicklung der Webauftritte des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SGR000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Grundler, Stefan
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Beratung und Support, Konzeption und Programmierung sowie Unterstützungsleistungen für Betrieb und Weiterentwicklung der Webauftritte des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Rahmenvereinbarung für „Betrieb und Weiterentwicklung der Webauftritte des StMWi mit
1. Beratung, Support & Projektmanagement,
2. Konzeption & Programmierung,
3. Unterstützungsleistungen“.
Rahmenvereinbarung für „Betrieb und Weiterentwicklung der Webauftritte des StMWi mit 1. Beratung, Support & Projektmanagement, 2. Konzeption & Programmierung, 3. Unterstützungsleistungen“.
Verlängerungsoptionen: plus 2 x 12 Monate, jeweils mit automatischer Verlängerungsoption
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Beratung und Support, Konzeption und Programmierung sowie Unterstützungsleistungen für Betrieb und Weiterentwicklung der Webauftritte des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Teilnahmebedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Teilnahmeunterlagen
Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 02.05.2023; 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Angebotshonorar: Unter Anerkennung der Tatsache, dass die Erstellung des Angebotes (inkl. Konzeptionsaufgaben) mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, wird denjenigen Bietern die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, aber die den Zuschlag auf ein wertungsfähiges Angebot nicht erhalten, eine Entschädigung von 2.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt
F) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.