Sicherheitsüberprüfung ov. elektr. Geräte Referenznummer der Bekanntmachung: 13-23-00309
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911-179-5722
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsüberprüfung ov. elektr. Geräte
Sicherheitsüberprüfung
Heidelberg
AA Heidelberg, Schwetzingen, Weinheim, Wiesloch, Sinsheim, FamKa Heidelberg, JC Heidelberg, JC Rhein-Neckar-Kreis
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt (IS-Bezirk Mannheim) in 4 Losen.
Los 1: Heidelberg
Die Leistung wird ab Zuschlag vom Internen Dienstbetrieb (IDB) des IS Mannheim zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Leistung muss ab dem 01.12.2023 erbracht werden. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der IDB vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Objektbesichtigung:
Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten sind nicht zulässig. Termine für Besichtigungen können vereinbart werden.
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Heilbronn
AA Heilbronn, JC Heilbronn Stadt, JC Heilbronn Land
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt (IS-Bezirk Mannheim) in 4 Losen.
Los 2: Heilbronn
Die Leistung wird ab Zuschlag vom Internen Dienstbetrieb (IDB) des IS Mannheim zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Leistung muss ab dem 01.12.2023 erbracht werden. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der IDB vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Objektbesichtigung:
Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten sind nicht zulässig. Termine für Besichtigungen können vereinbart werden.
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Mannheim
AA Mannheim
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt (IS-Bezirk Mannheim) in 4 Losen.
Los 3: Mannheim
Die Leistung wird ab Zuschlag vom Internen Dienstbetrieb (IDB) des IS Mannheim zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Leistung muss ab dem 01.12.2023 erbracht werden. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der IDB vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Objektbesichtigung:
Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten sind nicht zulässig. Termine für Besichtigungen können vereinbart werden.
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Schwäbisch-Hall / Tauberbischofsheim
Schwäbisch Hall, Künzelsau, Crailsheim, Öhringen, Buchen, Mosbach, Bad Mergentheim, Wertheim, Tauberbischofsheim, JC Main-Tauber, JC Schwäbisch Hall, JC Hohenlohe
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt (IS-Bezirk Mannheim) in 4 Losen.
Los 4: Schwäbisch Hall/Tauberbischofsheim
Die Leistung wird ab Zuschlag vom Internen Dienstbetrieb (IDB) des IS Mannheim zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Leistung muss ab dem 01.12.2023 erbracht werden. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der IDB vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Objektbesichtigung:
Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten sind nicht zulässig. Termine für Besichtigungen können vereinbart werden.
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen
zur Eignungsprüfung).
Mindeststandards für die Berufshaftpflichtvericherung:
- Erklärung, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe besteht
entfällt
Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Da ein Überprüfungszyklus dieser Größenordnung (hinsichtlich der Anzahl der Liegenschaften bzw. der Geräte) in der Regel bis zu sechs Monate dauern kann, wären maximal zwei Überprüfungszyklen innerhalb der gesetzlich möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten umsetzbar. Eine solche Beschaffung wäre mit einem erhöhten prozessualen und organisatorischen Aufwand verbunden und damit
unwirtschaftlich. Eine Vertragslaufzeit von 54 Monaten ist notwendig, damit insgesamt drei Überprüfungszyklen innerhalb einer Vertragslaufzeit vollständig abgeschlossen werden können.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Eigenerklärung Russland
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911-179-5722
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de