Scannen von Luftbildern, LDBV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SBA000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Scannen von Luftbildern, LDBV
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) vergibt Scanaufträge zur Digitalisierung von analogen Luftbildern des Landesluftbildarchivs.
Das Bayerische Landesluftbildarchiv verfügt über einen Bestand von über 930.000 analogen Luftbildern. Diese sollen weitestgehend bis Ende 2025 digitalisiert werden. Durch Vergabe von anteiligen Scanaufträgen außer Haus aufgeteilt auf 5 Losen soll die Digitalisierung beschleunigt werden.
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
5.000 scanbereite Luftbilder
Photogrammetrische Digitalisierung von ca. 5.000 scanbereiten Luftbildern.
1 Tranche
Filmart: SW Negativ
Beginn: 01.09.2023
Ende: 31.12.2023
20.000 scanbereite Luftbilder
Photogrammetrische Digitalisierung von ca. 20000 scanbereiten Luftbildern.
2 Tranchen
Beginn: 01.01.2024
Ende: 31.12.2024
15.000 scanbereite Luftbilder
Photogrammetrische Digitalisierung von ca. 15000 scanbereiten Luftbildern.
2 Tranchen
Filmart SW negativ
Beginn: 01.01.2025
Ende: 31.12.2025
20.000 nicht scanbereite Luftbilder
Photogrammetrische Digitalisierung von ca. 20000 nicht scanbereiten Luftbildern, die zuerst noch gereinigt werden müssen.
2 Tranchen
Filmart: SW negativ
Beginn: 01.01.2024
Ende: 31.12.2024
10.000 nicht scanbereite Luftbilder
Photogrammetrische Digitalisierung von ca. 10000 nicht scanbereiten Luftbildern, die zuerst noch gereinigt werden müssen.
1 Tranche
Fimart: SW Negativ
Beginn: 01.01.2025
Ende: 31.12.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5.000 scanbereite Luftbilder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20.000 scanbereite Luftbilder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brno
NUTS-Code: CZ064 Jihomoravský kraj
Postleitzahl: 63800
Land: Tschechien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
15.000 scanbereite Luftbilder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brno
NUTS-Code: CZ064 Jihomoravský kraj
Postleitzahl: 63800
Land: Tschechien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20.000 nicht scanbereite Luftbilder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
10.000 nicht scanbereite Luftbilder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.