Entscheidungsunterstützungssystem für die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen Referenznummer der Bekanntmachung: DW_KHZG_04-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ziegelstraße 38
Ort: Dillingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja Greschner
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.khdw.de/
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Oliver Jauch / Dr. Simon Manzke
E-Mail:
Telefon: +49 40500360485
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entscheidungsunterstützungssystem für die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH betreibt die Kreisklinik St. Elisabeth in Dillingen und die Kreisklinik Wertingen in Wertingen im Regierungsbezirk Schwaben (Bayern). An beiden Standorten stehen 317 Betten für eine gehobene medizinische Grund- und Regelversorgung zur Verfügung. Insgesamt werden über 900 Mitarbeiter*innen beschäftigt.
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH beabsichtigt, ein Entscheidungsunterstützungssystem zu implementieren, das eine klinische Kollaborations- und Workflowunterstützungsplattform umfasst. Ziel dieses Systems ist die Entwicklung digitaler Behandlungspfade für Patienten, um die Effizienz und Qualität der klinischen Abläufe zu verbessern. Die Plattform bietet eine strukturierte Erfassung von Patientendaten, ermöglicht sichere Teamkommunikation und bietet anpassbare Regelwerke für den klinischen Alltag. Dabei soll sie medizinische Personal bei Entscheidungen unterstützen und transparente Übersicht über den Behandlungsprozess schaffen.
Die Leistungen unterfallen dem KHZG-Fördertatbestand 4.
Kreisklinik St. Elisabeth Ziegelstraße 38 89407 Dillingen a.d. Donau, Kreisklinik Wertingen Ebersberg 36 86637 Wertingen
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen beabsichtigen, in allen relevanten klinischen Fachbereichen eine klinische Kollaborations- und Workflowunterstützungsplattform einzuführen. Diese Plattform soll die Erstellung digitaler Behandlungspfade, auch bekannt als "Clinical Pathways", für stationär aufgenommene Patienten und ambulante Interventionen mit engerer Krankenhausanbindung ermöglichen.
Die Behandlungspfade werden als Standard-Templates in einer klinikspezifischen Bibliothek abgelegt und können vom behandelnden Personal an individuelle Patienten angepasst werden. Dabei können Aufgaben mit Verantwortlichkeiten und Fälligkeitsdaten versehen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der strukturierten Erfassung von relevanten Patientendaten. Die Software-Lösung unterstützt Kliniker*innen im klinischen Alltag durch intelligente Vorschläge auf Basis von definierbaren Standardwerten und Erfahrungswerten sowie anpassbare Regelwerke.
Zusätzlich ermöglicht die Plattform eine sichere und transparente Kommunikation zwischen den Teams entlang der digitalen klinischen Pfade. Organisatorische Absprachen können orts- und zeitunabhängig erfolgen, um Redundanzen und Informationsverlust an Schnittstellen und Übergabepunkten zu minimieren.
Die Effizienz und Qualität der klinischen Abläufe zu verbessern, die Kommunikation zu erleichtern und eine transparente Übersicht über den Behandlungsprozess zu schaffen, steht dabei als Ziel im Vordergrund.
Das Ziel der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen ist es, klinische und organisatorische Prozesse, die direkt die Patientenversorgung betreffen und derzeit (in einigen Bereichen) in Form von SOPs, Leitlinien oder Anweisungen festgehalten sind, mithilfe eines Prozessmanagement-Tools für das klinische Personal einfach umsetzbar zu machen.
Das behandelnde Personal soll dabei unterstützt werden, indem sie individualisierte Empfehlungen erhalten und von teilautomatisierten Feedbackfunktionen profitieren, die ihnen bei ihren Diagnose- und Therapieentscheidungen helfen. Durch die konsequente Implementierung solcher Prozesse streben wir reproduzierbare Behandlungsergebnisse an, während wir gleichzeitig Redundanzen und Friktionen in der Kommunikation abbauen möchten.
Durch diese Maßnahmen möchten die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen die Versorgungsqualität steigern und sowohl die Zufriedenheit der Patienten als auch der Mitarbeiter verbessern. Indem diese klinischen Abläufe institutionalisiert werden, wird eine Grundlage für effektive und effiziente Behandlungen geschaffen, die sich positiv auf das Wohlergehen aller Beteiligten auswirkt.
Die Software soll als On Premise-Lösung installiert werden.
Die Leistungen unterfallen dem KHZG-Fördertatbestand 4.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 36 Monaten und kann zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL: 200 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 700 Punkte.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Ziff. III.1.3 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind. Die Nachweise PL (Ziff. III.1.1) werden nicht qualitativ gewertet.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL,TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium)..
Bezüglich des Kriteriums WL (vergleichbarer Umsatz) gehen die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen davon aus, dass bei einem durchschnittlichen jährlichen Umsatz über EUR 500.000,- die volle Punktzahl (100%) erreicht wird.
Bezüglich des Kriteriums TL1 (personelle Ressourcen) gehen die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen davon aus, dass bei 150 oder mehr Fachkräften im maßgeblichen Bereich (Vollzeitäquivalent) die volle Punktzahl (100%) erreicht wird.
Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen streben an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bieter einbezogen.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behalten sich die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziff. II.2.7).
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von den Kreiskliniken Dillingen-Wertingen unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden (sofern bereitgestellt). Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Entscheidungsunterstützungssystemen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Kreiskliniken Dillingen-Wertingen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen behalten sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalente) entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Bereich Entscheidungsunterstützungssysteme); gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen (kaufmännisch, technisch, Service/Support, sonstige) gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im deutschsprachigen Raum). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
TL2. Erfahrungen bei der Ausführung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzprojekte (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Entscheidungsunterstützungssystemen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.08.2018). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein bzw. sich in Umsetzung befinden.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen, insbesondere inkl. Projektstart und Echtbetriebszeitraum. Zu jeder Referenz ist eine Kurzbeschreibung der Projektziele und der umgesetzten Use-Cases vorzulegen (max. 2 DIN-A4 Seiten).
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen können in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Zu TL2: Es sind mindestens drei realisierte oder in Umsetzung befindliche Referenzen mit der Projektsprache Deutsch (Projektleiter, Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher etc.) nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau von Entscheidungsunterstützungssystemen im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank sowie der erfolgreichen Anbindung an ein KIS und/oder CDR über HL7 FHIR (alternativ HL7 V2) nachgewiesen wurden.
1. Die von den Bietern angebotene Leistung muss die Voraussetzungen der Förderfähigkeit gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen. Die Bewerber haben diesbezüglich mit ihrem Teilnahmeantrag ein Formblatt zu übermitteln, das in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
2. Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das später in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 02.10.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen können Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG ganz oder teilweise nicht bewilligt wird, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Dillingen oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Zu Ziff. IV.1.4: Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen behalten sich vor, die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
13. Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen behalten sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG68BK
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.