TNW_Arch_Markt Gaimersheim_Sanierung und Anbau KiTa St. Rafael Referenznummer der Bekanntmachung: 167/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3
Ort: Gaimersheim
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gaimersheim.de
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Arch_Markt Gaimersheim_Sanierung und Anbau KiTa St. Rafael
Der Markt Gaimersheim plant die Kindertagesstätte/den Kindergarten St. Rafael, Taubenring 15, 85080 Gaimersheim zu sanieren und zu erweitern.
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Ziel dieser Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung eines geeigneten Architekturbüros mit den Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 (die Leistungsphase 2 wird mit 5 % in Ansatz gebracht, da die Grundleistungen der Leistungsphase 1 sowie die Kostenschätzung und Ideenskizzen bereits von den Bietern im Rahmen der Verhandlungsgespräche präsentiert werden sollen und vergütet werden).
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Darüber hinaus werden als Besondere Leistungen (als Pauschale) die Mitwirkung bei der Beantragung, dem Abruf und der Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in der Leistungsphase 9 beauftragt.
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Ebenso wird die Erarbeitung als Brandschutzkonzept beauftragt.
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Im Hinblick auf die gesondert in Auftrag gegebenen Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen zur Kampfmittelfreiheit ist vom Architekten die entsprechende Koordinierung vorzunehmen. Diese Leistung wird als Besondere Leistung beauftragt und soll als Pauschale vergütet werden
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Für die Interimslösung eines Containerkindergartens wird eine Genehmigungsplanung notwendig werden. Diese Leistungen (Teilleistungen) sollen als Pauschale angeboten werden. Darüber hinaus kann es sein, dass weitere Leistungen/Teilleistungen in den Leistungsphasen 5-8 erforderlich/notwendig werden. Auch diese sollen als zusätzliche Leistungen (als Pauschale) in Auftrag gegeben werden. Dies ebenfalls stufenweise.
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Im Hinblick auf die zu erbringenden Planungsleistungen hat der Auftraggeber nachfolgend formulierte Zielvorstellungen, deren Erreichen maßgebendes Kriterium für die Vergabeentscheidung gemäß
Matrix Stufe 2 ist:
- Städtebaulicher Rahmen und städtebauliche Zielvorstellungen des Auftraggebers für den Kindergarten St. Rafael:
Es liegt ein Bebauungsplan vor, sodass sich der Erweiterungsbau, aber auch die Sanierung des Kindergartens den Vorgaben entsprechend in die Umgebung einzufügen hat. Innovative, moderne und nachhaltige Konzepte auch im Hinblick auf pädagogische Ansätze werden gerne gesehen.
- Zielvorstellungen des Auftraggebers im Hinblick auf das Nutzungskonzept und die Realisierung auch in zeitlicher Hinsicht (Bezugsfertigkeit im Frühjahr 2026):
Bei dem Kindergarten soll es sich nach erfolgter Sanierung und Erweiterung um ein modernes und den Prinzipien der modernen Pädagogik und Raumgestaltung folgendes Bauvorhaben handeln. Ein Einklang mit den Möglichkeiten des Bebauungsplans und einer traditionellen Bauweise ist zu finden.
- Zielvorstellungen des Auftraggebers im Hinblick auf Energieeinsparung und Nachhaltigkeit:
Besonderes Augenmerk wird auf eine nachhaltige Bauweise gelegt. Hierbei mit einbezogen werden sollen: Erneuerbare Energien, Nutzung von Regenwasser und eine ökologische Bauweise bezogen auf die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes.
- Zielvorstellungen des Auftraggebers im Hinblick auf eine wirtschaftliche Planung:
Auch wenn es derzeit keine konkreten Kostenvorgaben gibt, da ein detaillierter Sanierungsaufwand noch nicht feststeht, wird auf eine wirtschaftliche Planung Wert gelegt. Innovative Konzepte die helfen Kosten einzusparen, werden begrüßt.
Kindergarten St. Rafael Taubenring 15 85080 Gaimersheim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Auf die detaillierte Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen wird Bezug genommen.
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Der Markt Gaimersheim plant die Kindertagesstätte/den Kindergarten St. Rafael, Taubenring 15, 85080 Gaimersheim zu sanieren und zu erweitern.
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Derzeit besteht der Kindergarten aus 3 Gruppen für insgesamt 75 Kinder im Alter von 2,5 Jahren bis zum Schuleintrittsalter. Das Gebäude hat eine Nutzfläche von ca. 500 m². Dieser bestehende Kindergarten soll nunmehr saniert und um eine Kinderkrippengruppe für 12 Kinder mit Nebenräumen sowie um Schlaf-, Neben-, und Personalräume für den bestehenden Kindergarten erweitert werden. Ebenso werden Lagerräume benötigt.
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Der bestehende Kindergarten befindet sich auf dem Flurstück 3245/82. Das angrenzende gemeindliche unbebaute Grundstück mit der Flur Nr. 3245/81 kann für die Planungen berücksichtigt werden. Damit ergibt sich eine Gesamtgrundstücksfläche von 4.000 m².
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Nachdem der alte Kindergarten 1983 erbaut wurde, erscheint das Raumkonzept für die heutigen pädagogischen Anforderungen nicht mehr zeitgemäß, sodass, selbst wenn die grundsätzliche Raumaufteilung erhalten bleiben kann, hier durch Überdachung und Anbauten dem jetzigen Standard Rechnung zu tragen ist. Sanierungsbedürftig ist die Gebäudehülle inklusive Dach. Ebenso zu sanieren wären die Sanitärbereiche und Bodenbeläge, Türen, die brandschutztechnischen Vorrichtungen sowie die Haustechnik. Ein genaues Kostenvolumen steht derzeit, mangels detailliertem Sanierungsaufwand, noch nicht fest, man geht jedoch von Projektkosten (KG 200-700) von rund 7.000.000,- Mio. EUR aus. Das Verhältnis Sanierung / Erweiterung wird mit 60/40 eingeschätzt.
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Von dem zu beauftragenden Planungsbüro soll auch eine Interimslösung geplant und umgesetzt werden. An eine Sanierung im laufenden Betrieb wird derzeit nicht gedacht. Es befindet sich in direkter Nähe zum bestehenden Kindergarten ein leeres Grundstück, das unter Umständen als Interimsstandort für einen Containerkindergarten dienen kann. Wichtig ist, dass das Containerprovisorium für eine zeitlich begrenzte Nutzung soweit aufgerüstet ist, dass ein geordneter Tagesstättenbetrieb gewährleistet ist. Aus Kostengründen (bedingt durch eine Containerlösung), ist die Bauzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Für die Erweiterung und Sanierung des Kindergartens ist die Planerbeauftragung im Januar 2024 vorgesehen, der Planungsstart Anfang 2024 und die Umsetzung der Maßnahme soll noch 2024 beginnen/erfolgen und bis Anfang 2026 abgeschlossen sein. Die Bezugsfertigkeit sollte bis ins Frühjahr 2026 gegeben sein
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Das Bauvorhaben wird gefördert, sodass entsprechende Erfahrung mit Fördermitteln erwartet und vorausgesetzt werden.
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Ziel dieser Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung eines geeigneten Architekturbüros mit den Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 (die Leistungsphase 2 wird mit 5 % in Ansatz gebracht, da die Grundleistungen der Leistungsphase 1 sowie die Kostenschätzung und Ideenskizzen bereits von den Bietern im Rahmen der Verhandlungsgespräche präsentiert werden sollen und vergütet werden).
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Darüber hinaus werden als Besondere Leistungen (als Pauschale) die Mitwirkung bei der Beantragung, dem Abruf und der Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in der Leistungsphase 9 beauftragt.
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Ebenso wird die Erarbeitung als Brandschutzkonzept beauftragt.
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Im Hinblick auf die gesondert in Auftrag gegebenen Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen zur Kampfmittelfreiheit ist vom Architekten die entsprechende Koordinierung vorzunehmen. Diese Leistung wird als Besondere Leistung beauftragt und soll als Pauschale vergütet werden
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Für die Interimslösung eines Containerkindergartens wird eine Genehmigungsplanung notwendig werden. Diese Leistungen (Teilleistungen) sollen als Pauschale angeboten werden. Darüber hinaus kann es sein, dass weitere Leistungen/Teilleistungen in den Leistungsphasen 5-8 erforderlich/notwendig werden. Auch diese sollen als zusätzliche Leistungen (als Pauschale) in Auftrag gegeben werden. Dies ebenfalls stufenweise.
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Es steht insgesamt eine Gesamtgrundstücksfläche von 4.000 m² zur Verfügung, sodass das pädagogische Konzept der Sanierung und Erweiterung des Kindergartens sich in der Freiraumgestaltung fortführen und weiter umsetzen lassen soll. Dieses ist in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner für Landschaftsarchitektur zu erarbeiten. Die Fachplanerleistungen werden in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 300.000,- EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 200.000,- EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000,- EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Betreuung oder Ausbildung / Wissenschaft / Forschung, insbesond. Kindergärten/-krippen (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Kinderbetreuung (Kindergärten/-krippen)
- 10 Punkte: Gebäude aus den Bereichen Ausbildung, Wissenschaft und Forschung allgemein
- 5 Punkte: Gebäude aus anderen Bereichen mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Sanierung/Umbau/Erweiterung
- 10 Punkte: Neubau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Erfahrung mit Interimslösungen/Containermöglichkeiten
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 5: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
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Kriterium 6: Größenordnung
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) netto über 4,0 Mio. EUR
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) netto zwischen 2,0 und 4,0 Mio. EUR
- 5 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) netto unter 2,0 Mio. EUR
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 2, 3 u. 4 (die Leistungsphase 2 wird mit 5 Prozentpunkten Ansatz gebracht)
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
Die Objektplanung Freianlagen und die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS, Technische Ausrüstung - ELT, Tragwerksplanung sowie Bauphysik werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Für die Erweiterung und Sanierung des Kindergartens ist die Planerbeauftragung im Januar 2024 vorgesehen, der Planungsstart Anfang 2024 und die Umsetzung der Maßnahme soll noch 2024 beginnen/erfolgen und bis Anfang 2026 abgeschlossen sein. Die Bezugsfertigkeit sollte bis ins Frühjahr 2026 gegeben sein
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nachfolgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Grundrisspläne und Ansichten vom Bestandsgebäude
- Lageplan
- Bebauungsplan samt sämtlicher Änderungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekt/-in, Ingenieur/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Gebäude für Betreuung oder Ausbildung / Wissenschaft / Forschung, insbesond. Kindergärten/-krippen (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Fördermitteln
- Erfahrung mit Interimslösungen/Containermöglichkeiten
- erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700) netto
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6VSN
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.