M365: Post-Cyberattack-Support, Resilience und Automatisierung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2023-030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 8931872727
Fax: +49 8931873327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
M365: Post-Cyberattack-Support, Resilience und Automatisierung
Aufgrund eines Cyberangriffs am 15.03.2023 sind Teile der IT-Infrastruktur sowie der daran angebundenen Dienste nach wie vor in ihrer Funktion teils stark eingeschränkt.
Helmholtz Munich benötigt beim Wiederaufbau sowie der langfristigen Absicherung der IT-Infrastruktur und Client-Landschaft kompetente Unterstützung, um schnellstmöglich zu einem geregelten Forschungsbetrieb zurückkehren zu können.
Zusätzlich wurde im Rahmen des Cyberangriffs flächendeckend M365 ausgerollt. Hier müssen die Tools wie Sharepoint, OneDrive, PowerBI oder PowerAutomate ausgebaut werden, um gezielt Effizienzgewinne durch Automatisierung oder Digitalisierung zu heben.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
230 Tage pro Jahr
Laufzeit: 12 Monate
Option: 3 x 12 Monate (insgesamt 690 Tage)
Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt. Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Allerdings können nicht benötigte, noch vorhandene Tage einmalig vom AG in das jeweilige Folgejahr übertragen werden, wenn die Verlängerungsoption gezogen wird. Dies muss zusammen mit der Mitteilung über die gezogene Verlängerungsoption mitgeteilt werden.
Der Vertrag beginnt ab 01.11.2023 und läuft bis zum 31.10.2024.
Das HMGU hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlän-gern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.10.2027. Die Ausübung des Optionsrechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Bera-ter zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung: Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bei folgendem Versicherungsunternehmen (Bezeichnung, Deckungssumme pro Versicherungsjahr sind zu benennen).
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 1 Referenz über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
Weniger als 1 Referenz führt zum Ausschluss.
In der Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
(2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion)
(3) Art der Leistung
(4) Volumen (PT oder Euro)
(5) Zeitraum
Die Referenz sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofile: Die Angaben müssen bezogen auf die beschriebene Leistung jeweils folgende Angaben umfassen:
- Name
- Ausbildung
- Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung in der Projektleiterrolle
- Zertifizierungen / Weiterbildungen
Zusätzlich müssen folgende Kenntnisse durch eine oder mehrere Personen nachgewiesen werden:
- PL-900
- PL-300
- DP-100
- ITIL v4
- PRINCE 2
- AZ-900
- AZ-500
- SC-300
- SC-400
- SC-900
- MS-500
- MS-900
Alle Zertifikate müssen mindestens 3 Monate nach Ausschreibungszeitpunkt noch gültig sein.
Die Mitarbeiterprofile sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Zertifizierung Microsoft: Mindestens Microsoft Silver Zertifizierungen mit der Ausprägung Silver Messaging & Silver Collaboration und Content muss vorhanden sein.
Formblatt AVV und TOM
Formblatt Eignung
Formblatt Scientology
Formblatt Artikel 5k
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.