Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 11 Referenznummer der Bekanntmachung: 13-8040.1/2023-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leutnerstraße 15
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9421-973-496
Fax: +49 9421-973-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 11
Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt, Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 11 (Bogen-Haibach/Untergschwandt) zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt, Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 11 (Bogen-Haibach/Untergschwandt) zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.