Gemeinde Sigmarszell: Sammelbeschaffung von zwei GW-L1 für die Feuerwehren Bösenreutin und Maria-Thann Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 28
Ort: Sigmarszell
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88138
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail:
Telefon: +49 89451088960
Fax: +49 89451088969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-sigmarszell.de
Postanschrift: Salzstr. 18
Ort: Hergatz
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail:
Telefon: +49 89451088960
Fax: +49 89451088969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hergatz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Sigmarszell: Sammelbeschaffung von zwei GW-L1 für die Feuerwehren Bösenreutin und Maria-Thann
Die Gemeinde Sigmarszell und die Gemeinde Hergatz beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung von zwei (2) baugleichen (vgl. BayFwZR) neuen Gerätewagen Logistik Typ 1 (GW-L1) für ihre Freiwilligen Feuerwehren Bösenreutin bzw. Maria-Thann unter Federführung der Gemeinde Sigmarszell.
Die GW-L1 werden in vier (4) Fachlosen beschafft:
Los 1: 2 Stk. GW-L1 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Los 3: Rollcontainer
Los 4: Tragkraftspritze für die FF Bösenreutin
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Sigmarszell_Los-##".
2 Stk. GW-L1 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung von 2 Stk. neuen GW-L1 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) i. S. e. geschuldeten Erfolgs, je ein (1) Fahrzeug je Auftraggeber.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
(allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für zwei (2) GW-L1, je ein (1) Auftrag je Auftraggeber.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Rollcontainer
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung der Rollcontainer für zwei (2) GW-L1, je ein (1) Auftrag je Auftraggeber.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Tragkraftspritze für die FF Bösenreutin
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung einer (1) Tragkraftspritze für die FF Bösenreutin.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Stk. GW-L1 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Postanschrift: Bundesstr. 74
Ort: Rankweil
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6830
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Postanschrift: Spielangerstraße 1
Ort: Dinkelscherben
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86424
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollcontainer
Postanschrift: Spielangerstraße 1
Ort: Dinkelscherben
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86424
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragkraftspritze für die FF Bösenreutin
Postanschrift: Spielangerstraße 1
Ort: Dinkelscherben
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die angegebenen Preise sind nicht richtig.
Da es sich bei Preisen um Geschäftsgeheimnisse handelt, wurde von der Angabe der Preise abgesehen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.