Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF-20 ohne Beladung in zwei Losen für den Auftraggeber, FF Huglfing Referenznummer der Bekanntmachung: 033Hugl
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 32
Ort: Huglfing
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82386
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verwaltungsgemeinschaft Huglfing
E-Mail:
Telefon: +49 8802900817
Fax: +49 8802486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.huglfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF-20 ohne Beladung in zwei Losen für den Auftraggeber, FF Huglfing
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF-20 ohne Beladung in zwei Losen
Fahrgestell
Huglfing, DE
Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF-20 gemäß Leistungsverzeichnis
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Huglfing, DE
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF-20 gemäß Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Huglfing, Hauptstr. 32, 82386 Huglfing
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Postanschrift: Maximilianstr. 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847