Ökostromlieferung für den Medizinischer Dienst Bayern LZ 1.1.24 bis 31.12.25 Referenznummer der Bekanntmachung: EMP Nr. 39044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40484046710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung für den Medizinischer Dienst Bayern LZ 1.1.24 bis 31.12.25
Ökostromlieferung für den Medizinischer Dienst Bayern von 1,2 GWh für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 1,2 GWh Ökostrom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.01.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstrasse 39, 80536 München
Ort: München
Postleitzahl: 80536
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.