Baumeisterarbeiten der Rudolf und Maria Gunst-Haus gGmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lochhamer Str. 76
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M. (Tulane Univ.) als Vertreter der Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rmg-graefelfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeisterarbeiten der Rudolf und Maria Gunst-Haus gGmbH
Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Teilneubau des Rudolf und Maria Gunst-Hauses in Gräfelfing.
Gräfelfing
Der Auftragnehmer schuldet Baumeisterarbeiten einschließlich einer Baustelleneinrichtung.
Ort der Baustelle: Lochhamer Straße 76, 82166 Gräfelfing
- Beginn der Arbeiten: 38. KW 2023, spätestens am 22. September 2023
- Abschluss der Arbeiten: KW 33/2024, spätestens am 16. August 2024
Da das Bauplanungsverfahren für die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen ist, handelt es sich bei den zum Zeitpunkt dieser Vergabe vorliegenden Terminen für die Bauabschnitte I bis III nur um vorläufige Termine, die unter einem Änderungsvorbehalt stehen. Die angegebenen Termine verstehen sich dabei als
frühestmögliche Termine.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um eine vorläufige Terminplanung handelt.
Der Auftraggeber kann den Terminplan während der Vertragslaufzeit jederzeit anpassen und fortschreiben, wenn dies seiner Ansicht nach erforderlich ist.
Die vertragliche Laufzeit richtet sich nach der tatsächlichen Planungs- und Bauzeit für die mit dem Zuschlag beauftragten Leistungen. Die Laufzeit des Vertrags endet mit Erbringung der vollständigen Leistung.
Die Baumeisterarbeiten erfolgen im Zusammenhang mit dem Bauabschnitt I, d. h. dem Neubau eines Pflegeheims. Der Anbieter hat mit seinem Angebot einen detaillierten Ausführungsterminplan für die eigene Leistung vorzulegen.
Baugrundstück ist ein freies, weitgehend ebenes Baufeld.
Die Laufzeit des Vertrags endet mit Erbringung der vollständigen Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Die Vergabe ist bereits durch Zuschlag beendet. Ein wirksamer Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847