BA 1.1 Sanierung Ufermauer der Hafenpromenade Wasserburg Referenznummer der Bekanntmachung: Wasserburg20230904
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenplatz 1
Ort: Wasserburg (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88142
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15111585587
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BA 1.1 Sanierung Ufermauer der Hafenpromenade Wasserburg
Die Gemeinde Wasserburg (Bodensee) schreibt als BA 1.1 die Sanierung der Ufermauer der Hafenpromenade Wasserburg als Spezialtiefbau aus. Der Baubeginn muss aus Gründen der wasserrechtlichen Genehmigung noch im November 2023 starten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Wasserburg (Bodensee) schreibt als BA 1.1 die Sanierung der Ufermauer der Hafenpromenade Wasserburg als Spezialtiefbau aus. Der Baubeginn muss aus Gründen der wasserrechtlichen Genehmigung noch im November 2023 starten.
Die vorhandene Ufermauer weist aufgrund ihres Alters erhebliche Mängel auf und entspricht nicht mehr einer anspruchsvollen touristischen Infrastruktur, was eine Sanierung der Anlage unumgänglich macht. Zudem ist die Standsicherheit mit den heute erforderlichen Sicherheitskonzepten nicht gegeben.
Um die Standsicherheit wiederherzustellen, wird eine neue Wand direkt vor der Bestandsmauer hergestellt. Damit wird auch die senkrechte Begrenzung der Promenade zum Bodensee hin wiederhergestellt. Der Charakter der Hafenmauer mit seiner aktuellen Optik und Geometrie soll weitgehend erhalten bleiben. Aufgrund der Tragwerkstechnologie (Spundwand) und den weiteren Randbedingungen (u.a. Flächeninanspruchnahme) wird die neue Wand senkrecht ausgeführt.
Die vorhandene Ufermauer hat eine Länge von etwa 110 m. Die Oberkante der Bestands-Ufermauer liegt bei etwa 397,27 bis 397,67 m ü. NN. Das genaue Alter der Mauer ist unbekannt, wird aber auf mindestens 150 Jahre geschätzt.
Die neu herzustellende Uferwand wird vor der bestehenden Mauer errichtet und in drei Abschnitte eingeteilt.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 3.000.000,- EUR und für sonstige Schäden von 2.000.000,- EUR je Schadensfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Nur auf Anforderung: Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen)
Nur auf Anforderung: Unbedenklichkeitsbescheinigung Einzugsstellen (Krankenkassen) - (nicht älter als 6 Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen)
wie vor.
3 vergleichbare Referenzen
wie vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind mindestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.