Externe Unterstützungsleistungen KONSENS, LfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023JWE000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Werner, Jürgen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Unterstützungsleistungen KONSENS, LfSt
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt Beratungsleistungen für das Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) aus.
Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt:
Los 1: Rahmenvereinbarung über technische Beratung und Unterstützung beim Design und der Entwicklung von Benutzeroberflächen. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 150 Personentage pro Vertragsjahr.
Los 2: Rahmenvereinbarung über technische Beratung und Unterstützung beim Design und der Entwicklung von Backend-Fachanwendungen. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 200 Personentage pro Vertragsjahr.
Los 3: Rahmenvereinbarung über Projektleitung (Skillprofil 1) und Projektassistenz (Skillprofil 2). Die geschätzte Abnahmemenge je Skillprofil beträgt 200 Personentage pro Vertragsjahr.
Der überwiegende Teil der Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistungen wird eigenverantwortlich durch das eingesetzte Personal des Auftragnehmers erbracht. Die Steuerung der Aufgabendurchführung wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
Die Dienstleistungen sind voraussichtlich zu ca. 25% in den Räumlichkeiten des BayLfSt zu erbringen. Bis zu 75% können per remote geleistet werden.
Alle Rahmenvereinbarungen haben eine Grundlaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (Wahlrecht Auftraggeber) um je ein weiteres Jahr („2+1+1“).
Design und Entwicklung von Benutzungsoberflächen
Rahmenvereinbarung über technische Beratung und Unterstützung beim Design und der Entwicklung von Benutzeroberflächen. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 150 Personentage pro Vertragsjahr.
Weitere Details zum Auftragsgegenstand sind in der Anlage Leistungsbeschreibung, der Bewertungsmatrix Leistung Los 1 und dem EVT-IT Dienstvertrag Los 1 dargestellt.
Design und Entwicklung von Backend-Fachanwendungen
Rahmenvereinbarung über technische Beratung und Unterstützung beim Design und der Entwicklung von Backend-Fachanwendungen. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 200 Personentage pro Vertragsjahr.
Weitere Details zum Auftragsgegenstand sind in der Anlage Leistungsbeschreibung, der Bewertungsmatrix Leistung Los 2 und dem EVT-IT Dienstvertrag Los 2 dargestellt.
Projektleitung und Projektassistenz
Rahmenvereinbarung über Projektleitung (Skillprofil 1) und Projektassistenz (Skillprofil 2).
Die geschätzte Abnahmemenge je Skillprofil beträgt 200 Personentage pro Vertragsjahr.
Weitere Details zum Auftragsgegenstand sind in der Anlage Leistungsbeschreibung, der Bewertungsmatrix Leistung Los 3 und dem EVT-IT Dienstvertrag Los 3 dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Design und Entwicklung von Benutzungsoberflächen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Design und Entwicklung von Backend-Fachanwendungen
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektleitung und Projektassistenz
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht
bekanntgegeben.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.