MARKIERUNGSFREIEN BIOSENSORGERÄTS ZUR UNTERSUCHUNG BIOMOLEKULARER WECHSELWIRKUNGEN Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Butenandtstraße 5-13
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89218077804
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MARKIERUNGSFREIEN BIOSENSORGERÄTS ZUR UNTERSUCHUNG BIOMOLEKULARER WECHSELWIRKUNGEN
Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen (Proteinen oder Nukleinsäuren) oder Biomakromolekülen und kleinen Molekülen ermöglicht, einschließlich der Bestimmung von Bindungskinetik und Bindungsaffinität.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen (Proteinen oder Nukleinsäuren) oder Biomakromolekülen und kleinen Molekülen ermöglicht, einschließlich der Bestimmung von Bindungskinetik und Bindungsaffinität. Eine repräsentative Technologie, die diese Anforderung erfüllen würde, ist die Biolayer-Interferometrie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.