Beschaffung von Medientechnik für diverse Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: Sg.93/AB931/54
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rachelstraße 6
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 997178276
Fax: +49 9971845276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Medientechnik für diverse Schulen
Lieferung und Montage von interaktiven Tafeln und Beamern für diverse Schulen im Landkreis Cham
Los 1 - Präsentationssysteme und Medientechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Installation von mehreren Smart Boad 6000S (V3) mit Touchdisplays 86 Zoll für Joseph-von-Fraunhofer Gymnasium Cham.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
Los 2 - Präsentationssysteme und Medientechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Installation von Medientechnik mit standortbezogenen Anforderungen für drei Schulen im Landkreis Cham. Es werden interaktive Tafeln beschafft; bei diesen werden aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der spezifischen Medienkonzepte, an de Displays besondere Anforderungen gestellt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
Los 3 - Beamer- Ultrakurzdistanz Laserprojektor
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Berufsschule in Cham ist die Lieferung und Montage von Beamern des Herstellers Epson vorgesehen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vorgaben im einzureichenden Vordruck L 124
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Verkürzung der Angebotsfrist wurde auf TED die Vorinformation 2023/S 132-421578 veröffentlicht (nur als Projekt Nr. wurde irrtümlich Nr.53 genannt; richtig ist Nr. 54 (Sg. 93/AB931/54).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.