Ersatzbeschaffung eines Saug- und Spülfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: 08_2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bodelschwinghstraße 1
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Saug- und Spülfahrzeuges
Die Stadtentwässerung Schweinfurt - Eigenbetrieb der Stadt Schweinfurt beabsichtigt für die Kanalreinigung ein kombiniertes Saug-/Spülfahrzeug zu beschaffen.
Ersatzbeschaffung eines 4-Achs-Lastkraftwagen (32to), vierte Achse lenkbar, Saug- und Spülkombination
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/Start1.aspx; die Zertifikatsnummer und der entsprechende Zugangscode müssen im Angebot genannt werden!) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die jeweilige Zertifikatsnummer und der entsprechende Zugangscode aus dem Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/Start1.aspx; die Zertifikatsnummer und der entsprechende Zugangscode müssen im Angebot genannt werden!) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die jeweilige Zertifikatsnummer und der entsprechende Zugangscode aus dem Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/Start1.aspx; die Zertifikatsnummer und der entsprechende Zugangscode müssen im Angebot genannt werden!) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die jeweilige Zertifikatsnummer und der entsprechende Zugangscode aus dem Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 098153-1277
Fax: +49 98153-1837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Bodelschwinghstraße 1
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland