Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf der Linie 8 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf der Linie 8 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Der Landkreis Pfafffenhofen a.d. Ilm vergibt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 (VO
1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007. Der öDA umfasst
öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf der Linie
8 des Verkehrsverbunds Großraum Ingolstadt ((Münchsmünster-) Geisenfeld - Rohrbach (- Pfaffenhofen)). Die
Leistungserbringung gliedert sich in zwei Zeiträume: "Vorlaufphase" und "Regelbetrieb". Der Leistungsumfang beträgt während der Vorlaufphase ca. 38.000 Wagen-km pro Jahr und während des Regelbetriebs ca. 170.000
Wagen-km pro Jahr.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.09.2023 zu erfolgen. Die Laufzeit des Auftrags endet am 31.07.2025.
Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentllicher Dienstleistungsaufrag über öffentliche
Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen auf der Linie 8 des Verkehrsverbunds Großraum
Ingolstadt ((Münchsmünster-) Geisenfeld - Rohrbach (- Pfaffenhofen).
Die Leistungserbringung gliedert sich in zwei Zeiträume: "Vorlaufphase" (01.09.2023 - 31.12.2023), während
derer lediglich ein Basisangebot an Verkehrsleistungen zu erbringen ist und "Regelbetrieb" (01.01.2024 -
31.07.2025), der eine deutliche Verdichtung des Angebots vorsieht. Der Leistungsumfang beträgt während der
Vorlaufphase ca. 38.000 Wagen-km pro Jahr und während des Regelbetriebs ca. 170.000 Wagen-km pro Jahr.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.09.2023 zu erfolgen. Die Laufzeit des Auftrags endet am 31.07.2025.
Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt
dem Landkeris Pfaffenhofen a.d. Ilm. Er kann mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form
von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen sowie qualitative Leistungsänderungen im Umfang von
jeweils bis zu +/- 25 % des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Vollkostenpreises verlangen. In qualitativer
Hinsicht kann insbesondere verlangt werden, dass die auf der vertragsgegenständlichen Linie nach der
Leistungsbeschreibung bzw. ihren Anlagen einzusetzende Fahrzeuge - soweit technisch machbar - mit weiteren
Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Vergabe durfte ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen, weil im Vorfeld dieses Verfahrens ein ordnungsgemäß veröffentlichtes offenes Vergabeverfahren stattgefunden hat (Bekanntmachungs-Nr. 2023/S 130-413708). Da im Rahmen dieses offenen Verfahrens jedoch nur unannehmbare Angebote abgegeben wurden, ist das Verfahren aufgehoben und auf der Grundlage von § 14 Abs. 3 Nr. 5 Vergabeverordnung (VgV) das vorliegende Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet worden. Zudem lagen nach der erfolglosen Durchführung des offenen Verfahrens ohne annehmbare Angebote äußerst dringliche, zwingende Gründe vor, die es nicht zugelassen haben, die Mindestfristen für die Durchführung einer anderen Verfahrensart einzuhalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Bei Scheitern einer Auftragsvergabe, welche die Aufnahme der Dienstleistung zum 01.09.2023 zugelassen hätte, hätte die Unterbrechung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personnennahverkehr und somit der Ausfall einer Leistung der Daseinsvorsorge gedroht. Die nochmalige Durchführung einer anderen Verfahrensart war unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der siegreiche Bieter einige Wochen für die Vorbereitung der Auftragsdurchführung benötigt und zudem behördliche Genehmigungen einzuholen waren, nicht möglich. Dass im offenen Verfahren keine geeigneten Angebote abgegeben werden, war für den Auftraggeber weder vorhersehbar, noch ist ihm dies zuzurechnen.
Das vorliegende Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist unter Einbeziehung sämtlicher beteiligter Unternehmen aus dem ursprünglichen offenen Verfahren und ohne grundlegende Änderung der ursprünglichen Bedingungen des Auftrags durchgeführt und mit dem hier veröffentlichten Ergebnis (Zuschlagserteilung) beendet worden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da die Personenverkehrsleistung unterhalb von 300.000km im Jahr liegt, fällt der Auftrag nicht in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG (vgl. § 3 Nr. 2 lit. a) SaubFahrzeugBeschG). Entsprechend waren keine Veröffentlichungspflichten im Sinne des § 8 SaubFahrzeugBeschG einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]