GGSD - Planungsleistungen für Schulneubau in Coburg Referenznummer der Bekanntmachung: 030/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Roritzerstr. 7
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ggsd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GGSD - Planungsleistungen für Schulneubau in Coburg
Bei der Auftraggeberin handelt es sich um eine Bildungsträgergesellschaft mit Hauptsitz in Nürnberg. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich über die Bereiche Pflege, Gesundheit und Soziales. Angesichts des wachsenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften im Sozial- und Gesundheitssektor setzt die Auftraggeberin auf eine kontinuierliche Erweiterung ihres Ausbildungsangebots und ihrer Infrastruktur.
Die Auftraggeberin ist derzeit an 15 Standorten in Bayern aktiv und beschäftigt dort mehr als 550 Mitarbeiter. Ihr Bildungsangebot umfasst insgesamt 41 staatlich anerkannte Schulen. Hierbei handelt es sich um 29 Berufsfachschulen, 7 Fachschulen und 5 Fachakademien. Darüber hinaus befinden sich die Fachakademie für Sozialpädagogik in Bayreuth sowie die Fachschulen für Grundschulkindbetreuung in Nürnberg und München noch im Prozess der staatlichen Anerkennung.
Die Auftraggeberin plant den Bau einer neuen Schule in Coburg. Diese soll als ein weiteres privates Schulzentrum genutzt werden.
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren schreibt die Auftraggeberin die Planeraufträge aus.
Objektplanung
Coburg
Objekplanung nach § 34 HOAI. Die Beauftragung der LPH 4-9 erfolgt stufenweise.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2013 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Schulgebäude
- Sonstige Bildungseinrichtung
- Neubau und/oder Sanierung
- Größenordnung anrechenbare Kosten netto (KG 200-700 DIN 276)
- Unterstützung bei Fördermittelantrag
- Unterstützung bei Fördermittelabrechnung
- Vorgegebenes Budget eingehalten oder unterschritten
- Realisierungszeitraum eingehalten
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen
Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gem. § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Tragwerksplanung
Tragwerksplanung nach § 51 HOAI. Die Beauftragung der LPH 3 - 6 erfolgt stufenweise.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2013 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Schulgebäude
- Sonstige Bildungseinrichtung
- Neubau und/oder Sanierung
- Größenordnung anrechenbare Kosten netto (KG 200-700 DIN 276)
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen
Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gem. § 75 Abs. 6 VgV das Los.
HLS-Planung
HLS-Planung nach § 55 HOAI. Die Beauftragung der LPH 3-9 erfolgt stufenweise.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2013 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Schulgebäude
- Sonstige Bildungseinrichtung
- Neubau und/oder Sanierung
- Größenordnung anrechenbare Kosten netto (KG 200-700 DIN 276)
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen
Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gem. § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Elektroplanung
Elektroplanung nach § 55 HOAI. Die Beauftragung der LPH 3-9 erfolgt stufenweise.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2013 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Schulgebäude
- Sonstige Bildungseinrichtung
- Neubau und/oder Sanierung
- Größenordnung anrechenbare Kosten netto (KG 200-700 DIN 276)
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen
Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gem. § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen (§ 73 Abs. 3 VgV).
- Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach GWB: Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen oder diese nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB (Zeitablauf) nicht mehr relevant sind.
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, Mindest-Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden 3 Mio. EUR (Los 1/Architekt) bzw. 1 Mio. EUR (Lose 2-4, Fachplaner).
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen,
- Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung sowie Gesamthonorarumsatz des Bewerbers (netto).
Alle übrigen Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1.1-3 sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu machen bzw. zu führen.
Mindestumsatz (Netto-Honorarumsatz) des Bewerbers (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: jeweils mind 0,5 Mio. EUR netto p.a.
- Berufsbezeichnung:
Für Los 1 (Objektplanung) wird zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt" (m/w/d) oder "beratender Ingenieur" (m/w/d) zu tragen;
Für Lose 2-4 (Fachplaner) wird zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (m/w/d) zu tragen.
Bewerber (m/w/d) mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
- Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin).
- Qualifikation des Gesamtprojektleiters: Angaben zum Gesamtprojektleiter. Ausbildungsnachweis des Gesamtprojektleiters (Eintragung im Berufsregister oder Studiennachweis und zusätzlich Nachweis von mind. 5 Jahren Berufserfahrung).
- Die Bewerber müssen ihre Erfahrung mit den jeweiligen Planungsleistungen durch bis zu 3 Referenzen vergleichbarer Projekte nachweisen - Einzelheiten dazu in II.2.9) zum jeweiligen Los.
Gesamtprojektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV6VM8
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.