A060 SuedOstLink: Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Joachim Prefi
E-Mail:
Telefon: +49 921507402054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=224718
Abschnitt II: Gegenstand
A060 SuedOstLink: Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Im Rahmen unseres Projektes "A060 SuedOstLink" werden hier die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen ausgeschrieben.
Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsdokumenten im Bereich "Meine Dokumente".
Ausschreibungsunterlagen:
Zur Teilnahme an der Ausschreibung füllen Sie bitte das u.a. NDA aus und senden es per E-Mail an: .
Eine Freischaltung zu den weiteren Unterlagen erfolgt umgehend nach Eingang und Prüfung des Dokuments.
TenneT TSO GmbH wird die von Ihnen eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß §5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln.
Abweichend von dem Hinweis in Ziffer II.1.6) ist aus technischen Gründen auf die Darstellung der Aufteilung in Lose in dieser Bekanntmachung verzichtet worden.
Im Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink werden artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen benötigt. Es umfasst die folgende Teilabschnitte im SuedOstLink (Münchenreuth bis Isar):
C1
D1
D2
D3b
Abweichend von dem Hinweis in Ziffer II.1.6) wird die Ausschreibung in 8 Lose aufgeteilt. Aus technischen Gründen ist auf die Darstellung der Aufteilung in Lose in dieser Bekanntmachung verzichtet worden.
Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency)
in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.
Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensorganisation:
Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Darstellung der Unternehmensorganisation als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen, die auch Hinweise auf das Geschäftsmodell enthält. Des Weiteren sollte diese Unternehmenspräsentation folgendes beinhalten:
- Rechtsform des Bieters
- Informationen über die Bietergemeinschaft sofern angedacht
- Zahl eigener Mitarbeiter
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A4 zu verwenden und ein Handelsregisterauszug beizulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Abgabe einer Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt A7.
• Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der Bewerber hat in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich einen Umsatz mit leistungsspezifischen Aufträgen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr nachzuweisen
• Nachweis einer in Deutschland marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden 3,0 Mio. Euro
- für sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden) 3,0 Mio. Euro
Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Eigenerklärung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A5 zu verwenden.
(a) Referenzen
Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen. Als vergleichbar gilt die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen als Subunternehmer.
Die Eignung ist durch drei durchgeführte Projekte und/ oder noch laufende Projekte nachzuweisen.
Die geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge sind in Form einer Liste der in den letzten sieben Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit Angabe des Auftraggebers, der Hauptleistungsinhalte und der Bausumme sowie der Dauer des Projektes vorzulegen.
Der entsprechende Abschnitt in Anlage A6 ist auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
Anzugeben sind jeweils Ansprechpartner mit Telefonnummer der Firma, Ort, Länge, Auftragswert, geeignete Nachweise über die erfolgreiche Umsetzung, Hauptleistungsinhalte und Dauer. Es ist möglich, noch nicht vollständig abgeschlossene Projekte anzugeben, wenn ein Abschluss innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwarten ist.
Falls sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird vom Auftraggeber nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Darüber hinaus muss das Konsortium einen Konsortialführer benennen. Außerdem muss die genaue Konsortialkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die in der Präqualifikation dargestellte Konsortialstruktur gilt als fest und darf im weiteren Verlauf nicht verändert werden.
*** Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers (außerhalb des Konsortiums) in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Falls sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird vom Auftraggeber nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Darüber hinaus muss das Konsortium einen Konsortialführer benennen. Außerdem muss die genaue Konsortialkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die in der Präqualifikation dargestellte Konsortialstruktur gilt als fest und darf im weiteren Verlauf nicht verändert werden.
*** Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers (außerhalb des Konsortiums) in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2 GWB)
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