Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf der Linie 8 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 130-413708
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf der Linie 8 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Der Landkreis Pfafffenhofen a.d. Ilm vergibt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007. Der öDA umfasst öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf der Linie 8 des Verkehrsverbunds Großraum Ingolstadt ((Münchsmünster-) Geisenfeld - Rohrbach (- Pfaffenhofen)). Die Leistungserbringung gliedert sich in zwei Zeiträume: "Vorlaufphase" und "Regelbetrieb". Der Leistungsumfang beträgt während der Vorlaufphase ca. 38.000 Wagen-km pro Jahr und während des Regelbetriebs ca. 170.000 Wagen-km pro Jahr.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.09.2023 zu erfolgen. Die Laufzeit des Auftrags endet am 31.07.2025. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils sechs Monaten.
Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentllicher Dienstleistungsaufrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen auf der Linie 8 des Verkehrsverbunds Großraum Ingolstadt ((Münchsmünster-) Geisenfeld - Rohrbach (- Pfaffenhofen).
Die Leistungserbringung gliedert sich in zwei Zeiträume: "Vorlaufphase" (01.09.2023 - 31.12.2023), während derer lediglich ein Basisangebot an Verkehrsleistungen zu erbringen ist und "Regelbetrieb" (01.01.2024 - 31.07.2025), der eine deutliche Verdichtung des Angebots vorsieht. Der Leistungsumfang beträgt während der Vorlaufphase ca. 38.000 Wagen-km pro Jahr und während des Regelbetriebs ca. 170.000 Wagen-km pro Jahr. Die Leistungserbringung erfordert nach der Planung des Auftraggebers in der Spitze den Einsatz von einem Standardlinienbus und einem PKW mit acht Fahrgastplätzen.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.09.2023 zu erfolgen. Die Laufzeit des Auftrags endet am 31.07.2025. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils sechs Monaten.
Der genaue Umfang ergibt sich aus den zur Verfügung gestellten Fahrplänen und den übrigen Vergabeunterlagen.
Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt dem Landkeris Pfaffenhofen a.d. Ilm. Er kann mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen sowie qualitative Leistungsänderungen im Umfang von jeweils bis zu +/- 25 % des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Vollkostenpreises verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden, dass die auf der vertragsgegenständlichen Linie nach der Leistungsbeschreibung bzw. ihren Anlagen einzusetzende Fahrzeuge - soweit technisch machbar - mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Verkürzung der Angebotsfrist nach § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage ab Absendung der Auftragsbekanntmachung erfolgt in Anbetracht der Dringlichkeit der Beschaffung zum 01.09.2023. Der Auftragnehmer bedarf gemessen an der auszuschreibenden Verkehrsleistung einer Rüstzeit (für die Einstellung von Personal und Fahrzeugbeschaffung) von erfahrungsgemäß mind. 3 Wochen ab Zuschlagserteilung. Der ausgeschriebene Verkehrsvertrag enthält zudem Melde- und Berichtspflichten, die aus betrieblichen Gründen notwendig sind, um eine störungsfreie Betriebsaufnahme zum 01.09.2023 sicherzustellen und die in einem ausreichenden zeitlichen Abstand vor der Betriebsaufnahme zu erfüllen sind. Zudem sind für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen behördliche Genehmigungen einzuholen, was weiteren Zeitbedarf auslöst. Vor diesem Hintergrund ist eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15-Tage zwingend geboten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]